Bebauungsplan „Batzenhäusel – 1. Teiländerung"
Bekanntmachung des Aufstellungs- und Planentwurfsbeschlusses und der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG).
Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Stadt Neckargemünd in seiner öffentlichen Sitzung am 29. März 2022 beschlossen hat, den Bebauungsplan Batzenhäusel für den Bereich des Grundstücks mit der Flurstücknummer 1567 zu ändern. Die 1.Teiländerung des Bebauungsplans "Batzenhäusel" wird gemäß § 13a BauGB als "Bebauungsplan der Innenentwicklung" durchgeführt.
Das Plangebiet umfasst das Grundstück Wiesenbacher Straße 65-69 und Batzenhäuselweg 18 mit der Flst.-Nr. 1567 und wird wie im Folgenden dargestellt umgrenzt:
In der Sitzung am 29. März 2022 hat der Gemeinderat den Planentwurf zur städtebaulichen Entwicklung, die beabsichtigten Nutzungen sowie das architektonische Konzept zustimmend zur Kenntnis genommen. Auf dieser Grundlage wird nun die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB durchgeführt. Parallel dazu wird eine Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Die Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 2 BauGB; von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen. Die Möglichkeit einer Verfahrensbeschleunigung durch Verzicht auf die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung wird nicht in Anspruch genommen.
Aufgrund möglicher Einschränkungen infolge der COVID-19-Pandemie erfolgt die Auslage der Unterlagen gem. § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) in der Zeit von Montag, 04. Juli 2022 bis einschließlich Freitag, 05. August 2022 auf der Internetseite der Stadt Neckargemünd https://www.neckargemuend.de unter Wirtschaft & Beruf / Bauen / Bebauungspläne sowie im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg.
Zusätzlich besteht gem. § 3 Abs. 2 PlanSiG die Möglichkeit, die Planunterlagen zum Bebauungsplan „Batzenhäusel - 1. Teiländerung", während der üblichen Dienstzeiten des Bürgerbüros, bei der Stadtverwaltung Neckargemünd, Bahnhofstraße 54, 69151 Neckargemünd – im Eingangsfoyer – einzusehen.
Dabei sind die aktuellen Informationen der Stadt Neckargemünd zum Publikumsverkehr (insbesondere die Pflicht zum Tragen einer Maske) zu beachten. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig.
Das Rathaus ist am Freitag, 08. Juli 2022 ganztägig für den Publikumsverkehr geschlossen.
Folgende Unterlagen können eingesehen werden:
- Vorentwurf der Begründung
- Vorentwurf zur städtebaulichen Entwicklung, der beabsichtigten Nutzungen sowie des architektonischen Konzeptes
- Artenschutzrechtliche Potentialanalyse
Es besteht die Möglichkeit, telefonisch unter 06223 8040 oder per E-Mail bauverwaltung@neckargemuend.de Auskünfte zu erhalten. Auf Wunsch werden während der Auslegungszeit, nach vorheriger Terminvergabe auch nähere Erläuterungen durch den Fachbereich Bauwesen, Tiefbau, Verkehr gegeben.
Stellungnahmen können schriftlich, auch elektronisch oder durch Fax oder mündlich zur Niederschrift nach vorheriger Terminvergabe bei der oben angegebenen Dienststelle abgeben werden.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass
- Stellungnahmen nur innerhalb des o.g. Auslegungszeitraums abgegeben werden können
- nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Sofern in den Festsetzungen eines Planes Bezug auf nicht öffentlich zugängliche technische Regelwerke (z.B. DIN-Normen) genommen wird, können diese bei der Stadtverwaltung eingesehen werden.
Neckargemünd, den 14. Juni 2022
Frank Volk
Bürgermeister