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Flächennutzungsplan

Aufgabe der Flächennutzungsplanung

Mit Hilfe der Flächennutzungsplanung soll der städtebaulichen Entwicklung auf dem Gebiet des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckargemünd (Mitglieder: Neckargemünd, Bammental, Gaiberg, Wiesenbach) ein ordnender Rahmen gesetzt werden. Der Flächennutzungsplan bildet als Bauleitplan die Grundlage für die Erstellung von einzelnen Bebauungsplänen. Rechtlich hat er keine Außenwirkung, sondern bewirkt lediglich eine interne Selbstbindung der Kommunen. Deshalb kann aus ihm auch direkt kein Baurecht hergeleitet werden.
Sinn und Zweck ist die Darstellung der Bauplanung auf der gesamten Gemarkungsfläche als Übersichtsplan. Daher sind die Darstellungen der verschiedenen Nutzungen – auch wenn die Grundstücksgrenzen zur Orientierung unterlegt sind - nicht unbedingt als parzellenscharf zu verstehen.

Der Flächennutzungsplan (FNP) kann einschließlich der Begründung, der Genehmigung, dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung beim Rathaus Neckargemünd, Bahnhofstraße 54 in 69151 Neckargemünd – Fachbereich 5 Bauwesen & Recht - und zusätzlich in den Rathäusern von Bammental, Gaiberg und Wiesenbach – während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.

Zum Download: Aktueller Flächennutzungsplan

Hinweise:

Das Landratsamt Rhein - Neckar – Kreis hatte die vom Gemeindeverwaltungsverband Neckargemünd am 01.12.2010 in öffentlicher Sitzung beschlossene 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) mit Schreiben vom 02.05.2011 auf Grund von § 6 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.

Zum Download: Planunterlagen Stand 2010

Die 1. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (FNP) wurde 2016 genehmigt. Für den räumlichen Geltungsbereich des FNP ist der Lageplan in der Fassung vom 15.11.2014 maßgeblich. Die 1. Änderung der 2. Fortschreibung des FNP wird mit der Bekanntmachung am 24. Juni 2016 wirksam. Im übrigen gelten die Festsetzungen der 2. Fortschreibung fort.

Zum Download: Planunterlagen der 1. Änderung der 2. Fortschreibung des FNP

Aktualisierung der Planunterlagen 2020: Durch die Aufstellung von vier Bebauungsplänen der Innenentwicklung nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in Bammental und Neckargemünd ergab sich der Bedarf, den Flächennutzungsplan nachträglich im Zuge einer Berichtigung anzupassen. Bei drei weiteren Flächen in Neckargemünd und Wiesenbach wurde die Wandlung von „Planung“ in „Bestand“ dokumentiert. Zur besseren Übersicht wurde zusätzlich die „1. Änderung der zweiten Fortschreibung 2014“ – diese betrifft insbesondere die Gemeinde Gaiberg - im Gesamtplan dargestellt.
Die betroffenen Flächen sind in den Anlagen 1 und 2 einzeln aufgeführt.

Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bebauungsplänen keine Anwendung finden; sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und bedarf nicht der Genehmigung.

Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für den Gemeindeverwaltungsverband Neckargemünd (GVV)

Die Verbandsversammlung des GVV hat am 17. Juni 2020 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) die Einleitung eines Verfahrens zur 2. Änderung der 2. Fortschreibung und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB beschlossen.

Gegenstand der Planung ist die Ausweisung einer Fläche für den Gemeindebedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr in der Stadt Neckargemünd im Bereich Alter Hofweg / Neuhof im Ortsteil Dilsberg. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Maßgebend ist der Vorentwurf in der Fassung vom 02. April 2020

Ziele und Zwecke der Planung:

Die geplante Baumaßnahme ist aufgrund der Lage des Bestandsgebäudes im Siedlungsgefüge sowie die hier vorhandenen räumlichen Defizite zwingend erforderlich. Somit ist der Neubau eines Feuerwehrhauses in Dilsberg unabdingbar, um gemäß dem Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg den kommunalen Aufgaben einer Gemeinde gerecht werden zu können.
Umfangreiche Standortanalysen führten zu dem Ergebnis, dass eine solche kommunale Einrichtung im Ortsteil Dilsberg nur im Bereich „Alter Hofweg“ realisiert werden kann. Hierfür sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

Der Bebauungsplan wird im Parallelverfahren aufgestellt.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung:

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer Planauflage von

Montag, 06. Juli 2020 bis einschließlich Mittwoch, 05. August 2020

im Rathaus Neckargemünd, Bahnhofstraße 54, statt.

Aufgrund der Corona-Pandemie werden die Planunterlagen am Seiteneingang des Rathauses Ecke Jahnstraße / Falltorstraße ausgehängt. Die Planunterlagen sind frei zugänglich. Bitte beachten sie jedoch die aktuellen allgemein verbindlichen Gesundheitsvorschriften.

Es wird Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben. Eine Kontaktaufnahme ist möglich per E-Mail an bautv@neckargemuend.de oder telefonisch unter der Rufnummer 06223 8040. Auch eine persönliche Erörterung ist möglich; bitte beachten Sie hierzu die aktuellen Öffnungszeiten des Rathauses. Gerne vereinbaren wir auch einen Termin mit Ihnen.

Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen bei der Stadt Neckargemünd abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Zusätzlich können die Unterlagen hier eingesehen werden:

Öffentliche Auslegung 2. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für den Gemeindeverwaltungsverband Neckargemünd (GVV)

Die Verbandsversammlung des GVV hat am 18. November 2020 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen.
Gegenstand der Planung ist eine künftige Fläche für den Gemeindebedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr/Rettungswesen im Bereich Alter Hofweg / Neuhof im Ortsteil Dilsberg.
Die Lage der vorgenommenen Darstellung im Flächennutzungsplan-Entwurf ist dem beigefügten Kartenausschnitt zu entnehmen.
Maßgebend ist der Entwurf der 2. Änderung in der Fassung vom 28.09.2020.
Ziele und Zwecke der Planung: Mit der Aufstellung beabsichtigt die Stadt Neckargemünd, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im Süden des Ortsteiles Dilsberg zu schaffen.
Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes wird von

Montag 7. Dezember 2020 bis einschließlich Freitag 15. Januar 2021

  • in Anwendung des „Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie“ auf der Homepage der Stadt Neckargemünd und im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg eingestellt

sowie zusätzlich

  • während der üblichen Dienststunden im Rathaus Neckargemünd, Bahnhofstraße 54, Aushangbrett im Gang des Stadtbauamtes / Fachbereich 6, öffentlich ausgelegt. Bitte beachten Sie folgenden Hinweis: zurzeit ist ein Besuch im Rathaus aufgrund der Vorgaben zur Eindämmung der Corona-Pandemie nach Voranmeldung möglich. Am 24. und 31. Dezember ist das Rathaus geschlossen.

Es wird Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben. Eine Kontaktaufnahme bzw. Voranmeldung ist möglich per Email oder telefonisch zu folgenden Zeiten unter der Rufnummer 06223 804-0: Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie Montag, Dienstag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Bitte beachten Sie aufgrund der Corona-Pandemie bei Besuchen im Rathaus die aktuellen Öffnungszeiten und die allgemein verbindlichen Gesundheitsvorschriften.

Bestandteile der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.
Darüber hinaus sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

• Der Umweltbericht beschreibt die Ausgangslage auch im Hinblick auf das parallel stattfindende Bebauungsplanverfahren. Daher werden entsprechend den Vorgaben des Baugesetzbuches lediglich zusätzliche Umweltauswirkungen abgehandelt. Er analysiert die Themenfelder Biotopverbund, liefert Aussagen zur Betroffenheit des vorhandenen Landschaftsschutzgebietes „Neckartal I – Kleiner Odenwald“ und betrachtet die Umweltauswirkungen bei Standortalternativen. Die Ausarbeitung beinhaltet auch die Beschreibung einer zusätzlich erforderlichen Minimierungsmaßnahme im Bereich der geplanten Zufahrtsstraße.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadt Neckargemünd abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Umweltbezogene Stellungnahmen – Träger öffentlicher Belange (TÖB) und Bürgerbeteiligung