FAQ „Geflüchtet aus der Ukraine – angekommen in Neckargemünd"
Wie lange kann man hier bleiben?
Aufenthalt bis 90 Tage visumfrei gestattet, weitere 90 Tage auf Antrag bei der Ausländerbehörde (Rhein-Neckar-Kreis) möglich -> gilt als „Kurzzeitaufenthalt“, d.h. im Prinzip Touristenstatus.
Wie kommt man an Hilfsleistungen?
Wenn die Geflüchteten Leistungen jeglicher Art benötigen – z.B. Krankenversicherung / medizinische Leistungen, Geld zum Lebensunterhalt, Kindergarten- und Schulbesuch – ist ein Wohnsitz in Deutschland Voraussetzung, d. h. Anmeldung beim Meldeamt auf die Unterkunftsadresse notwendig.
1. Schritt: Anmeldung
Geflüchtete, die aus der Ukraine eingereist sind und eine private Unterkunft in Neckargemünd haben:
Anmeldung im Bürgerbüro, Rathaus Neckargemünd
- Termin im Bürgerbüro vereinbaren hier buchen
- Geflüchtete müssen persönlich kommen, ggf. an Dolmetscher denken!
- Wohnungsgeberbescheinigung ausgefüllt mitbringen hier herunterladen (24 KB)
Geflüchtete, die aus der Ukraine eingereist sind und keine private Unterkunft haben:
Sie müssen für die Registrierung zur Erstaufnahmestelle Durlacher Allee 100 in Karlsruhe und dann in die vorläufige Unterbringung des Kreises – Begleitung sinnvoll!
2. Schritt: Termin beim Integrationsamt
Hier werden erstellt:
1. Formloser Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung. Eine Arbeitsgenehmigung wird automatisch erteilt.
2. Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zur Sicherung des Lebensunterhalts und der medizinischen Versorgung
Zum Termin mitbringen:
- biometrisches Passbild
- ukrainisches Passdokument
- Mietvertrag, wenn vorhanden
- vereinfachter Erstantrag ausgefüllt – Erstantrag herunterladen (103 KB)
- Datenschutzerklärung ausgefüllt – Datenschutzerklärung herunterladen (8 KB) – Informationen zum Datenschutz (219 KB)
- Vermögenserklärung ausgefüllt – Vermögenserklärung herunterladen (294 KB)
3. Schritt: Sicherung des Lebensunterhalts nach erteilter Aufenthaltsgenehmigung
Nach Erhalt einer Fiktionsbescheinigung bzw. dem Aufenthaltstitel können die Anträge bei Jobcenter (wenn arbeitsfähig) oder Sozialamt (nicht arbeitsfähig) gestellt werden.
Antrag Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis
Notwendige Unterlagen
- ausgefüllter Hauptantrag – Antrag herunterladen (1,9 MB) und Ausfüllhilfe ukrainisch herunterladen (738 KB)
- ausgefüllter Anmeldebogen mit ukrainischer Übersetzung – Anmeldebogen herunterladen (3,5 MB)
- Meldebestätigung (im 1. Schritt erhalten)
- Kopien aller Pässe
- Kopien aller Aufenthaltstitel oder Fiktionsbescheinigungen
- Kopie des letzten Bescheids der bisherigen Asylbewerberleistungen und evtl. Einstellungsbescheid
- Bestätigung einer Krankenkasse für die Mitgliedschaft
- Kontoverbindung
- Kopie Mietvertrag
Antrag Sozialamt Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Notwendige Unterlagen
- vereinfachter Antrag SGB XII – hier herunterladen (479 KB)
- Meldebestätigung (im 1. Schritt erhalten)
- Kopien aller Pässe
- Kopien aller Aufenthaltstitel oder Fiktionsbescheinigungen
- Kopie des letzten Bescheids der bisherigen Asylbewerberleistungen
- Kontoverbindung
- Kopie Mietvertrag
Ansprechpartner und weitere Infos
Integrationsmanagement bei der Stadtverwaltung, Frau Rohrer, Tel.: 804-444.
Infoseite des Rhein-Neckar-Kreises
Alle Infos zusammengefasst auf Ukrainisch hier