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FAQ „Geflüchtet aus der Ukraine – angekommen in Neckargemünd"

Wie lange kann man hier bleiben?

Aufenthalt bis 90 Tage visumfrei gestattet, weitere 90 Tage auf Antrag bei der Ausländerbehörde (Rhein-Neckar-Kreis) möglich -> gilt als „Kurzzeitaufenthalt“, d.h. im Prinzip Touristenstatus.

Wie kommt man an Hilfsleistungen?

Wenn die Geflüchteten Leistungen jeglicher Art benötigen – z.B. Krankenversicherung / medizinische Leistungen, Geld zum Lebensunterhalt, Kindergarten- und Schulbesuch – ist ein Wohnsitz in Deutschland Voraussetzung, d. h. Anmeldung beim Meldeamt auf die Unterkunftsadresse notwendig.

1. Schritt: Anmeldung

Geflüchtete, die aus der Ukraine eingereist sind und eine private Unterkunft in Neckargemünd haben:

Anmeldung im Bürgerbüro, Rathaus Neckargemünd

  • Termin im Bürgerbüro vereinbaren  hier buchen
  • Geflüchtete müssen persönlich kommen, ggf. an Dolmetscher denken!
  • Wohnungsgeberbescheinigung ausgefüllt mitbringen hier herunterladen (24 KB)

Geflüchtete, die aus der Ukraine eingereist sind und keine private Unterkunft haben:

Sie müssen für die Registrierung zur Erstaufnahmestelle Durlacher Allee 100 in Karlsruhe und dann in die vorläufige Unterbringung des Kreises – Begleitung sinnvoll!

2. Schritt: Termin beim Integrationsamt

Hier werden erstellt:
1. Formloser Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung. Eine Arbeitsgenehmigung wird automatisch erteilt.
2. Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zur Sicherung des Lebensunterhalts und der medizinischen Versorgung

Zum Termin mitbringen:

3. Schritt: Sicherung des Lebensunterhalts nach erteilter Aufenthaltsgenehmigung

Nach Erhalt einer Fiktionsbescheinigung bzw. dem Aufenthaltstitel können die Anträge bei Jobcenter (wenn arbeitsfähig) oder Sozialamt (nicht arbeitsfähig) gestellt werden.

Antrag Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis

Notwendige Unterlagen

  • ausgefüllter Hauptantrag – Antrag herunterladen (1,9 MB) und Ausfüllhilfe ukrainisch herunterladen (738 KB)
  • ausgefüllter Anmeldebogen mit ukrainischer Übersetzung – Anmeldebogen herunterladen (3,5 MB)
  • Meldebestätigung (im 1. Schritt erhalten)
  • Kopien aller Pässe
  • Kopien aller Aufenthaltstitel oder Fiktionsbescheinigungen
  • Kopie des letzten Bescheids der bisherigen Asylbewerberleistungen und evtl. Einstellungsbescheid
  • Bestätigung einer Krankenkasse für die Mitgliedschaft
  • Kontoverbindung
  • Kopie Mietvertrag

Antrag Sozialamt Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

Notwendige Unterlagen

  • vereinfachter Antrag SGB XII – hier herunterladen (479 KB)
  • Meldebestätigung (im 1. Schritt erhalten)
  • Kopien aller Pässe
  • Kopien aller Aufenthaltstitel oder Fiktionsbescheinigungen
  • Kopie des letzten Bescheids der bisherigen Asylbewerberleistungen
  • Kontoverbindung
  • Kopie Mietvertrag

Ansprechpartner und weitere Infos

Integrationsmanagement bei der Stadtverwaltung, Frau Rohrer, Tel.: 804-444.
Infoseite des Rhein-Neckar-Kreises
Alle Infos zusammengefasst auf Ukrainisch hier