Aktuelle Bodenrichtwerte
Links zu BORIS-BW, dem zentralen Bodenrichtwertinformationssystem:
Grundsteuer
Bodenrichtwerte
Gemäß § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) hat der zuständige Gemeinsame Gutachterausschuss die in der Bodenrichtwertkarte angegebenen Bodenrichtwerte für die Region Neckargemünd nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Stichtag 01.01.2022 ermittelt und am 21.06.2022 beschlossen.
Die Stadt Neckargemünd hat zum 01.01.2020 die Aufgaben des Gutachterausschusses gemäß §193 BauGB an den Gemeinsamen Gutachterausschuss für Immobilienwerte bei der Stadt Sinsheim übertragen. Der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Sinsheim erfüllt die Aufgaben der amtlichen Immobilienwertermittlung für eine Reihe von Kommunen des östlichen Rhein-Neckar-Kreises. In diesem neutralen Gremium sind sachverständige Vertreter aller beteiligten Gemeinden bestellt. Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses ist bei der Stadtverwaltung Sinsheim eingerichtet.
Der Gemeinsame Gutachterausschuss für Immobilienwerte ist eine selbstständige unabhängige Einrichtung gemäß Baugesetzbuch und erstellt Verkehrswertgutachten sowie einen regionalen amtlichen Immobilienmarktbericht und ermittelt durchschnittliche Lagewerte (amtliche Bodenrichtwerte) sowie wertrelevante Immobilienkennzahlen (Sachwertfaktoren, Liegenschaftszinssätze, Vergleichsfaktoren etc.) zur besseren Markttransparenz.
Was sind Bodenrichtwerte?
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Fläche eines Grundstückes mit definiertem Grundstückszustand (Richtwertgrundstück). Lagebedingte Wertunterschiede einzelner Grundstücke innerhalb der Zone können bis zu 30 Prozent betragen. Innerhalb einer Wertzone können mehrere Bodenrichtwerte angegeben sein. Je nach Grundstücksart ist der entsprechende Bodenrichtwert zu wählen. Bodenrichtwerte werden für baureifes und bebautes Land abgeleitet. Abweichungen des einzelnen Grundstückes vom zonalen Richtwertgrundstück in den wertbestimmenden Eigenschaften, wie Entwicklungs- und Erschließungszustand, Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Grundstücksgröße und –zuschnitt, Bodenbeschaffenheit, Neigung usw. bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert. Dies ist durch ein entsprechendes Gutachten im Einzelfall zu ermitteln. Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten noch aus den sie beschreibenden Attributen abgeleitet werden. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.
Neckargemünd und Ortsteile
Die neuen Bodenrichtwerte sind jetzt offiziell gültig und können online in BORIS-BW eingesehen werden, dem zentralen Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg.
Für Rückfragen steht Ihnen die Geschäftsstelle des GAA zur Verfügung.
Bodenrichtwerte: Link für das neue BORIS-BW ab 01.07.2022
https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?app=boris_bw&commune=Neckargemünd
Grundsteuer: Link für das neue BORIS-Grundsteuer-BW ab 01.07.2022
https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?app=boris_bw_gstb&commune=Neckargemünd