Parken in Neckargemünd
Öffentliche Parkplätze und -gebühren
Parkraumbewirtschaftung - Kostenpflichtige Parkplätze
Die aktuelle Parkgebührensatzung mit den Standorten der Parkplätze und Gebühren finden Sie unter Ortsrecht.
Seit dem 01.01.2015 werden in Neckargemünd auf verschiedenen Straßen und Plätzen der Kernstadt die Parkplätze bewirtschaftet. Dies entspricht den Festsetzungen des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes, das von einer überfraktionellen Arbeitsgruppe des Gemeinderates unter Beteiligung eines Verkehrsgutachters und der Straßenverkehrsbehörde erarbeitet, sowie vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 18.11.2014 beschlossen wurde.
Kostenfreie Kurzzeitparkplätze
- Für Parkflächen, die mit einem Parkscheinautomaten ausgestattet sind, betragen die Parkgebühren in der Regel 0,50 € / 30 Min. Im Übrigen gelten die Regelungen laut Beschriftung auf dem jeweiligen Parkscheinautomaten. Dies gilt auch für die Gültigkeit der „Brötchentaste“.
- Im Einzelfall können Dauerparkausweise für die Bereiche „Lohplatz“, „Waltscher Platz“ sowie „Rathaus“ im Bürgerbüro erworben werden.
Auf den gekennzeichneten Parkflächen der gesamten Altstadt, vom "Hotel Kredell" bis Stadttor samt Seitenstraßen, gilt: Kurzparken mit Parkscheibe, Höchstparkdauer 30 Minuten, montags bis samstags 8 - 19 Uhr, ansonsten frei.
Bei Großveranstaltungen wie dem Bohrermarkt oder dem Lebendigen Neckar kann es zur Sperrung von Straßen und Parkplätzen kommen. Entsprechende Sperrungen werden jeweils zeitnah in der örtlichen Presse veröffentlicht.
Parkplätze
Parkhäuser
- Die Tiefgarage Mühlgasse 8 (Seniorenwohnanlage) mit 12 Parkplätzen - abschließbar (Rolltor) - hat ausschließlich Dauerparkplätze. Die Miete beträgt 65,00 € pro Monat. Vermietung erfolgt durch den Fachbereich 5.
- Die Tiefgarage Mühlgasse 8/1 mit 33 Stellplätzen hat ausschließlich Dauerparkplätze. Die Miete beträgt 50,00 € pro Monat. Vermietung erfolgt durch den Fachbereich 5.
- Das Altstadt-Parkhaus (ehemals "Pflughof"), mit 130 Stellplätzen, wird von den Stadtwerken Neckargemünd betrieben. Informationen zu den Bedingungen und Gebühren finden Sie hier.
- Das Parkhaus Waltscher Platz, mit 50 Parkplätzen, hat sowohl Kurzzeit- als auch Dauerparkplätze. Die Gebühren finden Sie unter Ortsrecht.
Handwerkerparkausweis
Der Handwerkerparkausweis Metropolregion Rhein-Neckar soll Handwerksbetrieben, vor allem wenn sie häufig an unterschiedlichen Einsatzorten in der Region tätig sind, das Arbeiten erleichtern. Künftig müssen die Betriebe nicht mehr für jeden Ort eine eigene Ausnahmegenehmigung zum Parken im öffentlichen Raum beantragen, sondern können den gebietsübergreifenden Handwerkerparkausweis nutzen.
Anträge sind bei der für den Betriebssitz zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu stellen.