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Neubaugebiet Kleingemünd

Im Flächennutzungsplan war seit 1983 auf dem bezeichneten Gelände ein Neubaugebiet vorgesehen. Für eine 13 ha große Teilfläche in Südhanglage wurde mit dem Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates vom 06. März 2007 das Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Die Fläche wird von drei Seiten von der bestehenden Bebauung in der Neckarsteinacher Straße und in der Saarstraße eingerahmt. Das Gebiet umfasst rund hundert Flurstücke unterschiedlicher Größe. Die Fläche wurde überwiegend als Wohngebiet entwickelt. Im unteren Bereich wurde eine Mischbebauung durchgeführt. Entlang der Neckarsteinacher Straße enstanden Gewerbeflächen. Die privaten Grünflächen (Hausgärten etc.) sind in den Wohn-, Misch- und Gemeinbedarfsflächen enthalten. Das Gebiet wurde im September 2010 nach Fertigstellung der Erschließungsmaßnahmen an die Öffentlichkeit übergeben.

Bebauungsplan Kleingemünd 2009

Der Gemeinderat der Stadt Neckargemünd hat am 19. Mai 2009 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Kleingemünd“ beschlossen. Der Bebauungsplan trat mit der Bekanntmachung im "Neckarboten" am 4. Juni 2009 in Kraft.

Weitere Informationen

- Bebauungsplan, Stand 2009  - Download (pdf) (7 MB)
- Begründung, Stand 2009  - Download (pdf) (1,4 MB)
- Textliche Festsetzungen, Stand 2009 - Download (pdf) (1,2 MB)

Bebauungsplan Kleingemünd - Ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB

Bebauungsplan "Kleingemünd" mit Satzung über örtliche Bauvorschriften tritt in Kraft

Auf Grund von § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 74 Landesbauordnung (LBO) hat der Gemeinderat der Stadt Neckargemünd in seiner Sitzung am 24.10.2017 den Bebauungsplan „Kleingemünd“ im ergänzenden Verfahren im Sinne des § 214 Abs. 4 BauGB mit örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen:
Maßgebend ist der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften in der Fassung vom Juli 2017. Es gilt die Begründung und das schalltechnische Gutachten zum ergänzenden Verfahren vom Juli 2017.
Die Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen.
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften treten mit dieser Bekanntmachung rückwirkend zum 4. Juni 2009 in Kraft.
Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung und dem schalltechnischen Gutachten beim Stadtbauamt, Rathaus Neckargemünd, Bahnhofstraße 54, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Zusätzlich kann der Bebauungsplan auch auf der Homepage der Stadt Neckargemünd www.neckargemuend.de unter Aktuelles / Baumaßnahmen / Kleingemünd eingesehen werden.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39-42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1-3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Neckargemünd, den 27.10.2017
Frank Volk, Bürgermeister

Weitere Informationen

Textliche Festsetzungen (2,1 MB), Stand 2017
Schalltechnisches Gutachten (10,5 MB), Stand 2017
Plan, Änderungsbereich 2017 (2 MB)
Plan gesamt (1,9 MB)

Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung:
Stadt Neckargemünd
Fachbereich Bauwesen & Recht
Bahnhofstraße 54
69151 Neckargemünd

E-Mail: bauverwaltung@neckargemuend.de
Telefon: 804-614 oder 804-613