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Abwasserzweckverband Im Hollmuth

Feststellung des Wirtschaftsplanes des Abwasserzweckverbands Im Hollmuth für das Wirtschaftsjahr 2025

<justify>Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 01. Oktober 2024 aufgrund § 20 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in der Fassung vom 16. September 1974, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Dezember 2015 (GBl. S. 1147, 1149) und der § 11 der Verbandssatzung vom 24. April 2012 sowie § 14 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) vom 8. Januar 1992 und der §§ 1 bis 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) vom 7. Dezember 1992 in Verbindung mit der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) vom 24. Juli 2000 in den jeweils gültigen Fassungen den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 wie folgt festgestellt:</justify>

§ 1
Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 wird

im Erfolgsplan in den Erträgen und Aufwendungen auf je     2.113.000 €
im Liquiditätsplan in den Einnahmen     2.017.000 €
und Ausgaben      1.628.000 €    
 
festgesetzt.

§ 2
Kredite

Der Gesamtbetrag der für den Zweckverband im Vermögensplan vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) wird für das Wirtschaftsjahr auf 200.000 € festgesetzt.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der für den Zweckverband im Vermögensplan vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen wird für das Wirtschaftsjahr auf 0 € festgesetzt.

§ 4
Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 500.000 € festgesetzt.

Bammental, den 12.11.2024
 
Der Verbandsvorsitzende
Holger Karl
 
Der Wirtschaftsplan ist vollzugsreif; die nach § 121 Absatz 2 der GemO erforderliche Bestätigung der Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan und die Genehmigung der vorgesehenen Kreditaufnahmen wurden durch die Rechtsaufsichtsbehörde am 30. Oktober 2024 erteilt.
 
Der Wirtschaftsplan liegt gemäß § 81 Absatz 3 GemO vom 11. Dezember 2024 bis 18. Dezember 2024 (jeweils einschließlich) im Rathaus Bammental, Bürgerbüro öffentlich aus.