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Einhaltung der Biosicherheit wichtig zum Schutz der Geflügelbestände

Neuer Nachweis des Geflügelpest-Virus in Baden-Württemberg

Cochin-Huhn mit Küken
Bild von Marcel Langthim auf Pixabay

(RNK) Das Landratsamt teilt mit, in Baden-Württemberg gibt es nach einigen Monaten ohne Nachweise der Geflügelpest bei Wildvögeln oder gehaltenen Vögel nun erneut einen positiven Befund bei einem Zugvogel. Das Virus wurde im Landkreis Rottweil bei einem Kranich nachgewiesen. Da sich das Vogelgrippegeschehen inzwischen zu einem ganzjährigen Ereignis entwickelt hat, ist es wichtig, nun alles daran zu setzen, die heimischen Geflügelbestände vor dem Eintrag des Virus zu schützen. Auch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) schätzt die Gefahr des Eintrags der Geflügelpest ausgehend von Wildvögeln in die Geflügelhaltungen bundesweit als „hoch“ ein. Das Veterinäramt und Verbraucherschutz des Rhein-Neckar-Kreises appelliert daher an alle Geflügelhalterinnen und -halter im Landkreis, die notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten.

Die Verpflichtung dazu besteht für alle Geflügelhalterinnen und -halter, also auch solche mit unter 1.000 Tieren. „Wer Hühner, Puten, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse hält, sollte die eigenen Biosicherheitsmaßnahmen dringend überprüfen und wenn nötig optimieren“, sagt Amtsleiterin Dr. Dominika Hagel. Außerdem weist das Veterinäramt und Verbraucherschutz darauf hin, dass sämtliche Geflügelhaltungen, auch kleine und private Haltungen, gemäß Viehverkehrsverordnung bei der zuständigen Behörde angezeigt werden müssen. Die entsprechenden Registrierungsanträge gibt es auf der Homepage des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis. Tierhalterinnen und -halter im Rhein-Neckar-Kreis, die ihre Geflügelhaltung (Hühner, Puten, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) bislang nicht beim Veterinäramt und Verbraucherschutz angezeigt haben, sind aufgefordert, dies schnellstmöglich nachzuholen.

Bei vermehrten Todesfällen von Geflügel ist unverzüglich das Veterinäramt und Verbraucherschutz im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis zu informieren. Auch Todfunde von wildlebenden Wasser- und Greifvögeln sollen weiterhin gemeldet werden. Das Veterinäramt ist telefonisch (06221/522-4265) und online (E-Mail an veterinaeramt@rhein-neckar-kreis.de) erreichbar.

Biosicherheitsmaßnahmen

  • Sicherung der Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder die sonstigen Standorte der Vögel gegen unbefugten Zutritt.
  • Ställe oder sonstige Standorte der Vögel dürfen von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung betreten werden.
  • Unverzügliche Reinigung und Desinfektion der Schutzkleidung nach Gebrauch, unschädliche Beseitigung von Einwegschutzkleidung.
  • Nach jeder Einstallung oder Ausstallung der Vögel müssen die dazu eingesetzten Gerätschaften, der Verladeplatz und die frei gewordenen Stallungen gereinigt sowie desinfiziert werden.
  • Eine ordnungsgemäße Schadnagerbekämpfung muss durchgeführt und hierüber müssen Aufzeichnungen gemacht werden.
  • Vorhaltung einer betriebsbereiten Einrichtung zum Waschen der Hände sowie einer Einrichtung zum Wechseln und Ablegen der Kleidung und zur Desinfektion der Schuhe.
  • Zur Früherkennung eines möglichen Seucheneintrags haben Tierhaltende das Veterinäramt über die gemäß § 4 Geflügelpest-Verordnung veranlassten Maßnahmen unverzüglich zu informieren.
  • Die labordiagnostischen Abklärungsuntersuchungen auf Geflügelpest/Newcastle-Krankheit sind ausschließlich in den Landesuntersuchungseinrichtungen Baden-Württembergs durchzuführen und erfolgen ohne Rechnungstellung.