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Das Veterinäramt und Verbraucherschutz informiert

Stichtagsmeldung für Schweine-, Ziegen- und Schafbestände 2024

Das Veterinäramt und Verbraucherschutz des Rhein-Neckar-Kreises weist auf die jährliche Stichtagsmeldung für Schweine-, Ziegen- und Schafbestände hin, die nach § 26 Abs. 3 der Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) vorgeschrieben ist. Hiernach haben Tierhalterinnen und Tierhalter der zuständigen Behörde oder einer von dieser beauftragten Stelle bis zum 15. Januar eines jeden Jahres die Anzahl der jeweils am 1. Januar (Stichtag) im Bestand vorhandenen Schweine, Schafe und Ziegen anzuzeigen.

Tierhalter im Rhein-Neckar-Kreis haben die Meldungen unter Angabe ihrer Tierhalter-Registriernummer an die für Baden-Württemberg beauftragte Stelle, den LKV Baden-Württemberg, durchzuführen. Als Meldewege können kostenpflichtige Meldekarten oder die kostenlose Online-Meldung in der HITier-Datenbank unter www.hi-tier.de genutzt werden. Meldekarten oder eine PIN für die Online-Stichtagsmeldung erhalten Tierhalter direkt beim LKV Baden-Württemberg.  

Auf der Internetseite www.lkvbw.de sind unter der Rubrik Tierkennzeichnung / Schafe und Ziegen bzw. Schweine weitere Informationen abrufbar.
Bei Rückfragen steht das Veterinäramt und Verbraucherschutz- unter Tel. 06221 522-4265 oder veterinaeramt@rhein-neckar-kreis.de gerne zur Verfügung.