
Bekanntmachung zur Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025: Repräsentativer Wahlbezirk
Zur Erstellung einer repräsentativen Wahlstatistik wurden in Baden-Württemberg verschiedene Wahlbezirke ausgewählt – in unserer Stadt betrifft dies den Wahlbezirk 001-01 Altstadt. In diesem Wahlbezirk werden wahlstatistische Auszählungen nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen der Wählerinnen und Wähler durchgeführt. Hierfür werden Stimmzettel verwendet, aus denen das Geschlecht und die Geburtsjahresgruppe der Wählerinnen und Wähler zu erkennen sind; andere Stimmzettel sind nicht zugelassen. Rechtsgrundlage hierfür ist das Wahlstatistikgesetz – WstatG vom 21. Mai 1999 (BGBl. I S. 1023), das zuletzt durch Artikel 1a des Gesetzes vom 27. April 2013 (BGBl. I S. 962) geändert worden ist.
Es ist sichergestellt, dass das Wahlgeheimnis nicht verletzt wird.
Für interessierte Wählerinnen und Wähler werden im Wahllokal Merkblätter der Bundeswahlleiterin bereitgehalten.
Gez. Jan Peter Seidel
Bürgermeister