Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Stadt Neckargemünd für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 28.02.2023 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen:

§1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen in Euro

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 40.025.600
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von - 42.934.900
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von - 2.909.300
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von  
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von  
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von  
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von - 2.909.300

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 39.425.600
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von - 39.333.300
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 92.300
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 1.578.000
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von - 4.584.200
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von - 3.006.200
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von - 2.913.900
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 2.000.000
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von - 1.028.200
 
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von
 
971.800
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von - 1.942.100

§2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 2.000.000 EUR

§3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR.

§4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 5.000.000 EUR.

Nachrichtlich:

Die nachfolgend aufgeführten Realsteuer-Hebesätze wurden in der Hebesatzung vom 10.05.2005, zuletzt geändert am 26.10.2021, festgesetzt und werden hier nur nachrichtlich wiedergegeben. Sie betragen

1. für die Grundsteuer  
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf
der Steuermessbeträge;
320 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
der Steuermessbeträge;
400 v. H.
2. für die Gewerbesteuer auf
der Steuermessbeträge.
360 v. H

Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Verfügung vom 27.03.2023 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung gemäß der §§ 81 Absatz 2 und 121 Absatz 2 der Gemeindeordnung bestätigt.

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 81 Absatz 3 Gemeindeordnung in der Zeit vom 11.04.2023 bis einschließlich 19.04.2023 während der üblichen Dienststunden im Rathaus, Fachbereich Finanzen, in der Bahnhofstraße 54 in 69151 Neckargemünd, öffentlich zur Einsicht aus.