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Haushaltssatzung des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckargemündfür das Haushaltsjahr 2024

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung am 06.03.2024 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR   

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 213.700
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 213.700
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 0
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von 0

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 213.700
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 213.700
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
    
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von
0
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 0
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 0
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
      Investitionstätigkeit
(Saldo aus 2.4 und 2.5) von
0
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
     (Saldo aus 2.3 und 2.6) von
0
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
        Finanzierungstätigkeit
(Saldo aus 2.8 und 2.9) von
0
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
        Saldo des Finanzhaushalts
(Saldo aus 2.7 und 2.10) von
0

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 5.000 EUR.

§ 5 Verbandsumlage

Die Verbandsumlage wird wie folgt festgesetzt:

Neckargemünd 140652,87 EUR
Bammental 26330,65 EUR
Wiesenbach 34448,69 EUR
Gaiberg 12267,79 EUR
  213700,00 EUR

II.

Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Verfügung vom 25. März 2024 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung gemäß den §§ 60 Abs. 1, 81 Abs. 2 und 121 Abs. 2 Gemeindeordnung in Verbindung mit § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit bestätigt.

III.

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan liegt gemäß § 81 Abs. 3 Gemeindeordnung in der Zeit von

Montag, 22. April bis einschließlich Dienstag, 30. April 2024

öffentlich beim Fachbereich Finanzen der Stadt Neckargemünd, Bahnhofstr. 54, sowie in den Rathäusern der Gemeinden Bammental, Wiesenbach und Gaiberg während der üblichen Dienststunden zur Einsicht aus.

Der Verbandsvorsitzende
gez.
Frank Volk
Bürgermeister