Haushaltssatzung des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckargemündfür das Haushaltsjahr 2024
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung am 06.03.2024 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 213.700 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 213.700 |
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | 0 |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 |
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | 0 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 213.700 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 213.700 |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von |
0 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 0 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 0 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von |
0 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von |
0 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 0 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 0 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von |
0 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von |
0 |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 5.000 EUR.
§ 5 Verbandsumlage
Die Verbandsumlage wird wie folgt festgesetzt:
Neckargemünd | 140652,87 EUR |
Bammental | 26330,65 EUR |
Wiesenbach | 34448,69 EUR |
Gaiberg | 12267,79 EUR |
213700,00 EUR |
II.
Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Verfügung vom 25. März 2024 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung gemäß den §§ 60 Abs. 1, 81 Abs. 2 und 121 Abs. 2 Gemeindeordnung in Verbindung mit § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit bestätigt.
III.
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan liegt gemäß § 81 Abs. 3 Gemeindeordnung in der Zeit von
Montag, 22. April bis einschließlich Dienstag, 30. April 2024
öffentlich beim Fachbereich Finanzen der Stadt Neckargemünd, Bahnhofstr. 54, sowie in den Rathäusern der Gemeinden Bammental, Wiesenbach und Gaiberg während der üblichen Dienststunden zur Einsicht aus.
Der Verbandsvorsitzende
gez.
Frank Volk
Bürgermeister