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Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel „3 Tickets für Cracked Fire“ auf Instagram und Facebook der Stadt Neckargemünd

Die Stadt Neckargemünd, Bahnhofstraße 54 in 69151 Neckargemünd, nachfolgend „Veranstalter“ genannt, veranstaltet bei Instagram und Facebook ein Gewinnspiel im Zeitraum vom 5. bis 6.11.2024. Die Teilnahme am Gewinnspiel und seine Durchführung richten sich nach den folgenden Bestimmungen. Durch die Teilnahme am Gewinnspiel bestätigen die Teilnehmenden, dass sie sich mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden erklären.

Teilnahme  

Teilnahmeberechtigt sind natürliche und vollgeschäftsfähige Personen, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Mitarbeiter der Stadt Neckargemünd, ihre Angehörigen und sämtliche an der Aktion beteiligte Personen, sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind ebenfalls gewerbliche Gewinnspielunternehmen, welche im Namen Dritter teilnehmen. Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit der angegebenen Daten selbst verantwortlich. Einsendeschluss ist der 6.11.2024, 14 Uhr. Jeder Teilnehmer kann einmal teilnehmen. Mehrfachteilnahmen werden herausgefiltert, sodass nur eine Teilnahme bei der Auslosung berücksichtigt wird.  
Eine Person nimmt an dem Gewinnspiel teil, indem sie während des Gewinnspielzeitraums vom 5. bis 6.11.2024 bei Instagram oder Facebook den Beitrag zum Gewinnspiel kommentiert.  

Wie wird der  Gewinner ermittelt?  

Die Gewinner wird am Aktionsende ausgelost.

Gewinne/Gewinnbenachrichtigung  

Der Gewinner erhält für die Teilnahme an dem Gewinnspiel 3 Karten für das Konzert von Cracked Fire am 9. November 2024.
Der Gewinner wird nach der Auslosung per Nachricht über Instagram oder Facebook informiert. Die Karten liegen dann an der Abendkasse bereit oder können vorher abgeholt werden.
Eine Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen. Der Gewinn ist nicht übertragbar.

Sonstiges 

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Ein klagbarer Anspruch auf den Gewinn oder auch die Auszahlung des Barwertes des Gewinns besteht nicht. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Sollten einzelne Regelungen dieser Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt.

Abstandserklärung 

Die Stadt Neckargemünd steht in keiner Verbindung zu Instagram und Facebook und wird nicht von Instagram oder Facebook unterstützt, organisiert oder gesponsert. Instagram und Facebook sind für keinen Inhalt, der im Rahmen dieses Gewinnspiels veröffentlicht wurde, verantwortlich. Die von den Teilnehmern bereitgestellten Informationen werden nicht an Instagram oder Facebook weitergeleitet.

Datenschutz

nName und Kontaktdaten des Verantwortlichen  
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist die Stadtverwaltung Neckargemünd, Bahnhofstraße 54 in 69151 Neckargemünd
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten  
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter der o.g. Adresse und der E-Mail-Adresse  datenschutzbeauftragte@neckargemuend.de.   
Datenkategorien und Datenherkunft  
Für die Teilnahme am Gewinnspiel werden folgende Daten erhoben: Vor- und Nachname. Durch die freiwillige Teilnahme erklären sich die Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass ihre Daten für die Dauer des Gewinnspiels gespeichert und zum Zwecke der Gewinnabwicklung verwendet und genutzt werden. 
Verarbeitungszweck und Rechtsgrundlage  
Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden unter Beachtung der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze verarbeitet.  Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels. Rechtsgrundlage hierfür bilden Art. 6 Abs. 1 a DS-GVO (freiwillig erteilte Einwilligung) und Art. 6 Abs. 1 b DS-GVO (Akzeptanz der Teilnahmebedingungen). Es steht den Teilnehmern jederzeit frei, per Widerruf unter datenschutz@neckargemuend.de die Einwilligung in die Speicherung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten.  
Rechte von betroffenen Personen  
Den Teilnehmern stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte nach Art. 15 bis Art. 22 DS-GVO zu: Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch, Einschränkung der Verarbeitung sowie Recht auf Datenübertragbarkeit.  
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde  
Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben genannten Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden.   
Dauer der Speicherung  
Die Daten werden nach Beendigung des Gewinnspiels gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen