
Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften
Der Gemeinderat der Stadt Neckargemünd beschließt am 23. Mai 2023 auf Grund § 4 Gemeindeordnung (GemO) Baden-Württemberg folgende Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften:
Anlage 1 Objekt- und Gebührenverzeichnis zur Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften
Für die Berechnung der Gebührenhöhe nach § 13 Abs. 2 der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften werden für die einzelnen Objekte nachfolgende Gebührensätze und Betriebskostenpauschalen festgelegt:
Die Anlage 1 (Objekt- und Gebührenverzeichnis zur Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften) tritt am 01.06.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Anlage 1 zur Satzung vom 26.04.2022 außer Kraft.
Nr. | Objekt | Kategorie | Benutzungsgebühr je m² Wohnfläche und Kalendermonat | Betriebskostenpauschale je Person und Kalendermonat |
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1 | Containeranlage „Bei der Walkmühle 2“ | Flüchtlingsunterkunft | 13,07 Euro | 61,88 Euro |
2 | Pension „Pflug“, Bachgasse 1 | Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkunft | 19,31 Euro | 25,15 Euro |
3 | Bei der Walkmühle 8 | Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkunft | 8,51 Euro | 94,36 Euro |
4 | Neckarstraße 26 und 28 | Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkunft | 4,81 Euro | 89,91 Euro |
5 | Pfluggasse 1 | Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkunft | 18,74 Euro | 75,47 Euro |
6 | Bei der Walkmühle 1 | Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkunft | 8,50 Euro | 90,47 Euro |
7 | Güterbahnhofstraße 8 | Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkunft | 14,86 Euro | 86,09 Euro |
8 | Am Forlenwald 19 | Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkunft | 9,07 Euro | 98,37 Euro |
9 | „Krone Kleingemünd“ Bergstraße 10 | Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkunft | 11,73 Euro | 81,33 Euro |
10 | Im Brühl 2 | Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkunft | 13,69 Euro | 77,93 Euro |
11 | Wiesenbacher Str. 13 | Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkunft | 14,32 Euro | 83,99 Euro |
12 | Batzenhäuselweg 24 | Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkunft | 11,89 Euro | 76,42 Euro |
Hinweise zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften vom 02.05.2017 – Änderung der Anlage 1 (Objekt- und Gebührenverzeichnis), gemäß § 4 Abs. 4 GemO
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der Gemeindeordnung erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.