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Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

Afrikanische Schweinepest: Anpassung der Allgemeinverfügungen

Zaunbau
Foto: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

(Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis) Der Rhein-Neckar-Kreis hat als örtlich zuständige untere Veterinärbehörde seine Allgemeinverfügungen bezüglich der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) aktualisiert. Diese sind ab heute Abend (21. August 2024) auf der Homepage des Kreises unter www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachung abrufbar und treten morgen, 22. August 2024, in Kraft. Sie beinhalten insbesondere die Anpassung an die speziellere EU-Verordnung.

Hintergrund

Bei der ASP handelt es sich um ein dynamischen Seuchengeschehen, welches eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der betroffenen Gebiete und der zu treffenden Maßnahmen erfordert. Angesichts des positiven Fundes innerhalb des Rhein-Neckar-Kreises wurden die betroffenen Gebiete nun von der EU-Kommission in deren spezieller Verordnung zu Bekämpfung der ASP aufgenommen (vgl. DVO EU 2023/594 i.V.m. DVO (EU) 2024/2167). Mit der Aufnahme in diese Liste ändern sich die Rechtsgrundlagen und es wird eine Umbenennung der bisherigen Zonen – infizierte Zone und Pufferzone- in Sperrzone I und Sperrzone II notwendig. Somit war der Kreis nun verpflichtet, die bisherigen Allgemeinverfügungen an die speziellere EU-Verordnung anzupassen.
Weitere Infos hierzu gibt es unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/tierschutz-tiergesundheit/tiergesundheit/tierkrankheiten-tierseuchen-zoonosen/afrikanische-schweinepest/aktuelles
Darüber hinaus hat der Kreis die bereits geltenden Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung ergänzt – unter anderem um Regelungen für die Angelfischerei und Erwerbsfischerei, für Camping und den Betrieb von Maislabyrinthen.
„All diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Störung von Schwarzwild bestmöglich zu vermeiden und so der dynamischen Entwicklung des Seuchengeschehens Einhalt zu gebieten“, sagt die für die ASP im Rhein-Neckar-Kreis zuständige Gesundheits- und Ordnungsdezernentin Doreen Kuss. Dazu gehöre auch die Vermeidung von Lärmemissionen in der betroffenen Region sowie der weitere Bau von Schutzzäunen.

Zaunbau

Auch der Zaunbau schreitet voran. Zwischenzeitlich gibt es mobile Schutzzäune entlang der Bundesstraße (B) 45 / B 37 bis zum Beginn des östlichen Stadtgebiets Heidelberg, die vom Landesbetrieb Forst BW erstellt worden sind. Der 90 Zentimeter hohe Elektrozaun, der durch einen Stromkasten mit Niedrigvolt-Batterie versorgt wird, bietet Durchgangstore für Menschen, die nach der Nutzung wieder zu verschließen sind. „Leider ist es zwischenzeitlich schon zu Diebstählen der Stromkästen gekommen“, so Doreen Kuss und sagt weiter: „Diese Diebstähle sabotieren unsere Bemühungen, die Ausbreitung der ASP einzudämmen, und sind strafbar. Wir werden diese zur Anzeige bringen.“
Wer sich umfassend über die ASP informieren möchte, findet FAQ und Infos unter www.rhein-neckar-kreis.de/asp.