Hofflohmarkt in Neckargemünd und Wiesenbach
Hofflohmarkt in Neckargemünd und Wiesenbach
Am 29. Juni 2024 heißt es erneut „Bummeln und Trödeln durch die Nachbarschaft“. Nach den erfolgreichen Hofflohmärkten in den letzten Jahren organisiert das Klimaschutzmanagement des Gemeindeverwaltungsverbandes für Neckargemünd und Wiesenbach wieder zentral organisierte Hofflohmärkte. Die Märkte mit insgesamt über 120 Ständen finden in diesem Jahr am gleichen Tag statt und bieten die Möglichkeit den Bummel in der Nachbargemeinde mit einem Radausflug zu verbinden. „Marktzeit“ ist in Neckargemünd und Wiesenbach von 10 – 16 Uhr.
Hofflohmärkte sind eine nachbarschaftliche, nicht-gewerbliche Aktion. Im Vergleich zum klassischen Flohmarkt bieten Hofflohmärkte neben Entdeckungs-Tour und Schnäppchen-Jagd auch Gespräche und Kommunikation mit Nachbarn, in Hausgemeinschaften und mit Besuchern des Ortes. Neben all dem Spaß steht hinter den Hofflohmärkten auch ein ernster Grund: sie ermöglichen gelebte Nachhaltigkeit, denn oft werden gebrauchsfähige oder fast neuwertige Produkte einfach entsorgt und nicht weiter verwendet. Ein großer Nachteil unserer heutigen Konsumgesellschaft. Positive Nebeneffekte dieser Aktion sind mehr Platz in den Garagen und Dachböden sowie Futter für das Sparschwein.
Shoppen, trödeln, einkehren
In Neckargemünd und Wiesenbach wurden dieses Jahr über 120 Stände angemeldet: 103 in Neckargemünd und 20 in Wiesenbach. Die Übersichtskarten können Sie hier herunterladen.
Karte Neckargemünd (3 MB)
Karte Wiesenbach (1,3 MB)
Die Flyer mit den Standplänen liegen außerdem ab dem 22. Juni in der Tourist-Information Neckargemünd (Neckarstraße 36) und in den Rathäusern in Neckargemünd und Wiesenbach aus. Das Angebot der Stände findet man auch unter www.neckargemuend-shop.de. Echte Schnäppchenjäger können so ihren „Beutezug“ schon im Voraus planen. Wenn Sie gezielt nach Produkten suchen möchten, können Sie die Übersicht im Neckargemünd Shop unter neckargemuend-shop.de/hofflohmarkt-produktuebersicht nutzen. So erhalten Sie den konkreten Standort des Anbieters.
Nachgemeldete Stände und Absagen
Folgende Stände haben es leider nicht in die Karte geschafft:
In Neckargemünd
Am Kastanienberg 60/1
Am Mühlrain 12/1
Bahnhofstraße 128
Hauptstraße 29 („Goldener Anker“)
Hauptstraße 30
Im Rosengarten 5
Im Schafgarten 27
Langwiesenäcker 1
Mühlgasse 9a
Mühlgasse 16
Mühlgasse 47
Neckarstraße 19-21
Odenwaldstraße 3
Saarstraße 16
Wiesenbacher Straße 26
In Wiesenbach
Am Biddersbach 2
Hauptstraße 51
Uhlandstraße 16
Folgende Stände mussten leider absagen:
Mühlgasse 11
Böhmer Weg 2/1
Der Besuch des Hofflohmarkts lässt sich in den teilnehmenden Orten ganz wunderbar mit einem Einkaufsbummel verbinden. In den Cafés und Restaurants können durstige und hungrige Schnäppchenjäger einkehren.
Stand bewerben?
Sie möchten Ihren eigenen Stand zum Hofflohmarkt bewerben? Gerne können Sie das Plakat hier herunterladen (318 KB) und im Fenster oder an Ihrer Haustür gut sichtbar anbringen.
Die Spielregeln
FÜR VERKÄUFER
Der Hofflohmarkt findet auf dem eigenen Grundstück bei jedem Wetter statt.
Der Verkauf auf Gehwegen oder auf anderen öffentlichen Flächen ist nicht erlaubt. Verkehrs- und Rettungswege sind stets frei zu halten.
Hofflohmarktanbieter achten auf ihrem Hof auf Sicherheit. Der Teilnehmer übernimmt die komplette Verantwortung und Haftung für seinen Hofflohmarkt. Der Veranstalter (GVV Neckargemünd) übernimmt keine Haftung.
Wer zur Miete in einem Mehrfamilienhaus wohnt, spricht die Teilnahme im Vorfeld mit dem Vermieter/Hausverwalter ab.
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die Nachbarn. Ehrensache: nach dem Flohmarkt werden die Standplätze sauber zurückgelassen!
NICHT ANGEBOTEN WERDEN DÜRFEN
Neuwaren
Tiere
Pornografische Produkte
Lebensmittel (insbesondere Alkohol)
Aufenthaltsbereiche
FÜR KÄUFER
Bitte achten Sie darauf, nur bei den angemeldeten Flohmärkten zu kaufen. Diese sind in den entsprechenden Flyern/Planzeichnungen und im Internet zu finden.
Die Kunden respektieren das Hausrecht.
Damit es die Märkte auch zukünftig gibt, wünschen wir:
Keine fliegenden oder professionelle Händler.
Keinen „wilden“ Gehwegverkauf: alle Standplätze müssen auf dem eigenen Grundstück sein!
Keine spontanen Trittbrettfahrer ohne Anmeldung.
Klimaschutzbeauftragte
Sprechzeiten
Termine nach Vereinbarung