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Stadtbücherei Neckargemünd

Benutzungsordnung

  1. Die Stadtbücherei ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Neckargemünd.
  2. Gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises wird ein Benutzerausweis
    ausgestellt. Dieser Ausweis berechtigt zur Ausleihe von Medien. Er ist nicht übertragbar und entliehene Medien dürfen wir nicht an Dritte weitergeben.
  3. Mit seiner Unterschrift erkennt der Benutzer/die Benutzerin die Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbücherei an.
  4. Kinder und Jugendliche bis zu 16 Jahren benötigen für die Anmeldung die schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten.
    Dieser verpflichtet sich zur Haftung im Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte und Gebühren
  5. Namens- und Adressenänderungen sind der Stadtbücherei mitzuteilen.
  6. Die Leihfrist für alle Medien beträgt 4 Wochen.
    Nicht ausgeliehen werden die Nachlagewerke und die jeweils aktuellen Nummern der Zeitschriften. Sonderregelungen können getroffen werden.
    Die Stadtbücherei ist berechtigt, entliehene Medien jederzeit zurückzufordern.
  7. Medien, die ausgeliehen sind, können vorbestellt werden. Sie bleiben für den Benutzer/die Benutzerin 7 Tage nach Benachrichtigung durch die Stadtbücherei reserviert.
  8. Eine Verlängerung der Leihfrist um weitere 4 Wochen ist möglich (auch telefonisch), wenn die Medien nicht von anderen Lesern vorbestellt sind. Eine Verlängerung ist zweimal möglich.
  9. Wird die Ausleihfrist überschritten, werden Säumnisgebühren pro entliehenen Medium gemäß der Gebührenordnung erhoben. Mahnschreiben werden aus Kostengründen keine verschickt.
  10. Alle Medien sind schonend zu behandeln. Beschädigte und verlorene Medien müssen ersetzt werden.
  11. Beim Kopieren der Medien sind die Bestimmungen des Urheberrechts und alle das Kopierrecht betreffenden gesetzlichen Gebote zu beachten. Für die Einhaltung der Regelungen haften die Benutzer/innen.
  12. Zur Benutzung des Internet-PCs ist der Benutzerausweis vorzulegen. Minderjährige benötigen die schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten zur Internetnutzung.
  13. Beim Kopieren der Medien sind die Bestimmungen des Urheberrechts und alle das Kopierrecht betreffenden gesetzlichen Gebote zu beachten. Für die Einhaltung der Regelungen haften die Benutzer/innen.
  14. Zur Benutzung des Internet-PCs ist der Benutzerausweis vorzulegen. Minderjährige benötigen die schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten zur Internetnutzung.
  15. Die Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die den Benutzern beim Aufenthalt in der Stadtbücherei entstehen sowie beim Gebrauch der zur Verfügung gestellten Gegenstände, wird ausgeschlossen.
  16. Eine Haftung für Garderobe oder abgelegte Gegenstände wird nicht übernommen.
    Lärmen, Rauchen, Essen und Trinken ist in den Räumen der Stadtbücherei nicht gestattet.
  17. Benutzer/innen, die gegen die Benutzungs- und Gebührenordnung wiederholt verstoßen oder den Anweisungen des Bibliothekpersonals keine Folge leisten, können zeitweise oder dauernd von der Benutzung ausgeschlossen werden.

Gebührenordnung:

Jahresgebühr

Erwachsene: 10 €

Schüler/innen, Studenten/innen, Zivil- und Wehrdienstleistende, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, Schwerbehinderte, Asylbewerber/innen, Auszubildende sowie Benutzer, die sich aufgrund von Krankheit, Rehabilitation oder Fortbildung weniger als ein Jahr in Neckargemünd aufhalten: 5,- €

Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres - frei

Säumnisgebühren

Bei einer Überschreitung der Leihfrist für jede volle Woche der Überschreitung pro Medium 0,50 €. Die Gebühren addieren sich.

Nach Überschreitung der Leihfrist um mehr als drei Wochen wird eine Gesamtrechnung erstellt, die die fälligen Mahngebühren, den Wiederbeschaffungszeitwert sowie die Bearbeitungsgebühr der nicht zurückgegebenen Medien enthält (siehe Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei)

Sonstige Gebühren
Einzelausleihe pro Medium 0,50 €
Ersatzausweis bei Verlust des Benutzerausweises 2,50 €
Ermittlung der Adresse 5,00 €

Medienersatz bei Verlust und Beschädigung: Neupreis
Benutzung des Internet-PCs angefangene 1/2 Stunde: 1,00 €

Anlage zur Benutzungsordnung der Stadtbücherei Neckargemünd

Datenschutz

Die Öffentliche Bibliothek Stadtbücherei Neckargemünd ist eine Einrichtung der Stadt Neckargemünd und unterliegt daher den Datenschutzbestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) sowie ergänzend dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg (LDSG).
In dieser Datenschutzerklärung informieren wir Sie über die Verarbeitung personenbezogener Daten in unserer Bibliothek. Wir verpflichten uns, die Privatsphäre der Besucher zu schützen und personenbezogene Daten nach Maßgabe der DSGVO zu behandeln und zu verwenden.

Verantwortliche Stellen

Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung ist:
Stadtbücherei Neckargemünd
Hauptstr. 25, 69151 Neckargemünd
Tel.: 06223 488-737
E-Mail schreiben

Verantwortlicher:
Bürgermeister Frank Volk
Bahnhofstraße 54, 69151 Neckargemünd
Tel.: 06223 804-0
E-Mail schreiben

Datenschutzbeauftragter:
Komm.ONE AöR
Krailenshaldenstraße 44, 70469 Stuttgart
Tel.: 0711 81081-4444
E-Mail schreiben

Wofür nutzen wir Ihre Daten?

Ihre Daten benötigen wir für die Abwicklung der Ausleihe und Rückgabe von Medien, für die Kontaktaufnahme (z.B. um Sie zu informieren, wenn ein vorgemerktes Medium zur Verfügung steht, so Sie das wünschen). Die rechtliche Grundlage bilden Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) und b) DSGVO / § 51 BDSG. Es handelt sich um vorvertragliche Maßnahmen, die Daten dienen der Wahrung berechtigter Interessen der Bibliothek (ordnungsgemäße Medienausleihe) und Sie willigen in die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten ein, indem Sie den Antrag auf einen Benutzerausweis ausfüllen und mit Ihrer Unterschrift bestätigen.

Welche Daten werden erfasst?

Vorname und Nachname, Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Wohnort Geburtsdatum wg. der altersbezogenen Gebühren Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse: Diese nur, wenn z.B. die Benachrichtigung bei Vormerkungen gewünscht ist.
Daten von Minderjährigen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden nur verarbeitet, wenn die Erziehungsberechtigten per Unterschrift auf dem Anmeldebogen eingewilligt haben.
Diese Daten werden ausschließlich für die Zwecke der Bibliothek verwendet: Ausleihe, Mahnungen; und mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung für die Information über Vormerkungen, auslaufende Leihfristen) verwendet.

Was passiert, wenn Sie uns Ihre Daten nicht anvertrauen oder deren Nutzung widerrufen?

Wenn Sie uns Ihre Daten nicht anvertrauen oder deren Nutzung widerrufen, können Sie keine Medien mehr ausleihen.

Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten so lange, wie Sie Medien ausleihen oder andere unserer Dienstleistungen nutzen möchten. Ausleihdaten werden drei Monate nach Rückgabe der Medieneinheit gelöscht, Ihre persönlichen Daten am Ende des Jahres, das zwei Jahre nach der letzten Ausleihe liegt.

Welche Rechte haben Sie, was Ihre bei uns gespeicherten Daten betrifft?

Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Wenden Sie sich dazu bitte an die Büchereileitung. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit an uns wenden. Außerdem haben Sie ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, wenn Sie den Eindruck haben, dass die Datenschutzbestimmungen nicht eingehalten werden.
Für die Datenschutzaufsicht ist nach Art. 51 DSGVO der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg zuständig.
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg
Dr. Stefan Brink
Königstraße 10a
70173 Stuttgart

Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung

Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich (vgl. Art. 7 DSGVO). Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

Recht auf Datenübertragbarkeit

Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch möglich ist.