Schöffenwahl 2018
Ehrenamtliche mit Gerechtigkeitssinn gesucht - Schöffe werden
Wer als ehrenamtliche/r Richterin oder Richter in Gerichtsverhandlungen mitwirken möchte und in Neckargemünd wohnt, kann sich jetzt bei der Stadt Neckargemünd melden.
Für das Amtsgericht und das Landgericht Heidelberg werden aus dem Bereich Neckargemünd insgesamt 13 Personen gesucht, die sich zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2023 als Schöffinnen und Schöffen engagieren möchten. Des Weiteren werden Schöffinnen / Schöffen in Jugendstrafsachen gesucht. Bewerbungsschluss ist jeweils der 31. März 2018.
Persönliche Voraussetzungen
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen in Neckargemünd wohnen und am 01.01.2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen. Von der Wahl ausgeschlossen ist, wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Polizeibeamte, Bewährungshelfer usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Wer in zwei aufeinanderfolgenden Amtsperioden als Schöffin / Schöffe tätig gewesen ist, von denen die letzte Amtsperiode derzeit noch andauert, ist ebenfalls ausgeschlossen.
Die Schöffinnen und Schöffen nehmen an den Hauptverhandlungen mit den gleichen Rechten und Pflichten wie die Berufsrichterinnen und Berufsrichter teil, tragen also auch die gleiche Verantwortung. Deshalb sollten sich die Interessenten vor der Bewerbung mit den Anforderungen vertraut machen, die das Schöffenamt an sie stellt und auch persönliche Grundfähigkeiten mitbringen. Insbesondere kommt es auf soziales Verständnis, Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen, logisches Denkvermögen und Gespür, Gerechtigkeitssinn, Vorurteilsfreiheit auch in extremen Situationen, Kommunikations- und Dialogfähigkeit sowie Durchsetzungsvermögen an. Es sollen alle Gruppen der Bevölkerung unabhängig von sozialer Stellung, Beruf, Alter und Geschlecht vertreten sein.
Die Schöffinnen / Schöffen müssen gesundheitlich in der Lage sein, auch mehrstündigen Verhandlungen aufmerksam folgen zu können.
Bewerbungsprozedere
Die Stadtverwaltung stellt aus den eingegangen Bewerbungen eine Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen / Schöffen zusammen. Dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht werden doppelt so viele Kandidaten, wie an Schöffen benötigt werden, vorgeschlagen.
Der Gemeinderat beschließt in öffentlicher Sitzung über die Vorschlagsliste, welche nach der Aufstellung eine Woche öffentlich ausgelegt wird.
Bis spätestens zum 28. September 2018 wird bei Gericht die erforderliche Anzahl der Schöffinnen und Schöffen aus den Listen gewählt. Einbezogen sind dabei auch die Hilfsschöffinnen und Hilfsschöffen, die allerdings nur herangezogen werden, wenn eine Hauptschöffin / ein Hauptschöffe ausfällt.
Die gewählten Personen werden vom Gericht in das Ehrenamt einer Schöffin / eines Schöffen berufen. Die Sitzungstage, an denen verhandelt wird, werden immer für das ganze Jahr im Voraus festgelegt. Die Schöffen sollen nicht mehr als zwölf Mal im Jahr zu Sitzungen herangezogen werden, eine Sitzung kann allerdings mehrere Fortsetzungstermine haben. Im Ausnahmefall kann das bedeuten, dass der Schöffe über mehrere Monate wöchentlich an einer Gerichtsverhandlung teilnehmen muss (z.B. in Schwurgerichts- oder Wirtschaftssachen).
Interessenten für das Schöffenamt können sich in Erwachsenenstrafsachen bis 31. März 2018 bei der Stadtverwaltung bewerben. Bewerbungen für die Wahl zum Jugendschöffen sollten ebenfalls bis zum 31. März 2018 bei der Stadt Neckargemünd eingereicht werden.
Die jeweiligen Bewerbungsformulare stehen hier zum Download zur Verfügung:
Bewerbungsformular Schöffe für Erwachsenenstrafsachen (184 KB)
Bewerbungsformular Jugendschöffen (184 KB)
Weitere Informationen finden Sie auch unter www.schoeffenwahl.de.