Amphibienwanderung: Geschwindigkeitsbeschränkungen und Straßensperrungen

Hinweisschilder am Straßenrand
Foto: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

Wenn die Temperaturen steigen und die Natur langsam wieder zu blühen beginnt, machen sich alljährlich auch die Amphibien wieder auf den Weg zu ihren Laichgewässern. In dieser Zeit sind sie besonders aktiv auf den Straßen in der Region unterwegs. Als Faustregel zum Zeitpunkt für den Beginn der Amphibienwanderung gilt, dass nachts über mehrere Tage 4 bis 5 Grad plus herrschen und Regen vorhanden sein sollte. Da diese Voraussetzungen in Teilen des Landkreises bereits vorliegen könnten, bittet das Straßenverkehrsamt des Rhein-Neckar-Kreises alle Verkehrsteilnehmenden darum, im Bereich der Wanderstrecken den Fuß vom Gaspedal zu nehmen und besonders umsichtig zu fahren.

Zudem sollen angeordnete Maßnahmen wie Warnleuchten, Gefahrzeichen, Geschwindigkeitsbeschränkungen, Überholverbote oder die Sperrung von ganzen Streckenabschnitten dabei nicht nur die wanderlustigen Frösche, Kröten, Molche und Salamander schützen, sondern auch die zahlreichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, die sie einsammeln und sicher auf der anderen Straßenseite wieder absetzen. Die Amphibienschützerinnen und -schützer bittet das Landratsamt außerdem, während der Sammelaktionen Warnkleidung zu tragen und die Fahrbahn nur in geringem Umfang zu betreten.

Grundsätzlich dürfen die angeordneten Maßnahmen nur so lange in Betrieb genommen werden, wie tatsächlich Amphibienwanderungen stattfinden und Helferinnen und Helfer in Aktion sind. 

Vorsicht ist während der Amphibienwanderung auf folgenden Strecken in der Umgebung geboten

  • K 4160: Bammental, nach der Ortstafel in Richtung Gauangelloch sowie in der Gegenrichtung (Beschilderung)
  • L 2311: zwischen Eberbach und Friedrichsdorf (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h, Beschilderung und Warnleuchten)
  • L 2311: zwischen Eberbach und Gaimühle im Bereich des Stausees (Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h zwischen 20 und 6 Uhr, Beschilderung und Warnleuchten)
  • B 45: Eberbach (Gammelsbachtal), im Bereich der Fischteiche (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h zwischen 20 und 6 Uhr sowie Beschilderung)
  • K 4138: zwischen den Ortsteilen Edingen und Neckarhausen (Geschwindigkeitsbeschränkung zwischen 20 und 6 Uhr sowie Beschilderung)
  • Gaiberg, Panoramastraße und Hauptstraße (Beschilderung)
  • L 535: Heiligkreuzsteinach, am südlichen Ortseingang (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zwischen 18 und 7 Uhr sowie Beschilderung)
  • L 530: zwischen Helmstadt-Bargen, Ortsteil Bargen, und Helmstadt-Bargen, Ortsteil Flinsbach, (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zwischen 19 und 7 Uhr, Warnleuchten und Beschilderung)
  • K 4187: Helmstadt-Bargen, Teilstrecke zwischen der L 530 und Ingelheimer Hof (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h und Beschilderung)
  • B 3: zwischen Hemsbach und Laudenbach, nach den Ortstafeln aus beiden Richtungen (Beschilderung)
  • L 596: zwischen Hirschberg und Großsachsen, Höhe Ortseingang (Beschilderung und gelbe Warnleuchten)
  • K 4250: zwischen Ketsch und Schwetzingen (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h zwischen 19 und 6 Uhr, Beschilderung)
  • Gemeindeverbindungsstraße zwischen Mühlhausen-Tairnbach und Dielheim-Aussiedlerhöfe (Beschilderung)
  • B 39/K 4271: Mühlhausen, im Bereich des Rückhaltebeckens (Beschilderung und Warnleuchten)
  • K 4284: Neckarbischofsheim, zwischen Ortstafel und Einmündung zur K 4184 (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zwischen 20 und 6 Uhr sowie Beschilderung)
  • K 4101: zwischen Neckargemünd-Dilsberg und Neckargemünd-Mückenloch (Beschilderung)
  • K 4103: zwischen Neckargemünd-Neckarhäuserhof und Schönbrunn-Haag (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zwischen 19 und 6 Uhr sowie Beschilderung)
  • K 4157: zwischen Nußloch und Maisbach (Beschilderung)
  • K 4157: zwischen Nußloch-Ochsenbach und Gauangelloch (Beschilderung und Warnleuchten)
  • Rauenberg: Schlossstraße (Beschilderung)
  • Sandhausen: In der „Ostlandstraße“ und „Am Galgenbuckel“ (Beschilderung)
  • L 535: Schönau, Neckarsteinacher Straße, zwischen Industriegebiet Lindenbach und Ortseingang Schönau (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zwischen 19 und 6 Uhr sowie Beschilderung)
  • Schönau: „An der Klinge“ und „Hasselbacher Hof“ (jeweils Beschilderung)
  • Schönau-Lindenbach: oberhalb der Teichanlage und Zufahrtsstraße zum Wald (jeweils Beschilderung)
  • K 4105: zwischen Schönbrunn und Schwanheim (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zwischen 18.30 und 6 Uhr, Beschilderung und Warnleuchten)
  • L 546: St. Leon-Rot zwischen Zufahrt zum St. Leoner See und Ortseingang St. Leon-Rot (Geschwindigkeitsbeschränkung sowie Beschilderung, wenn Sammelaktionen stattfinden)
  • Waibstadt: Kappisweg (Beschilderung)
  • K 4200: zwischen Wiesenbach-Langenzell und Neckargemünd-Dilsbergerhof (Beschilderung)
  • L 532: zwischen Wiesenbach und Lobbach (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h zwischen 20 und 6 Uhr sowie Beschilderung)

Ganz oder teilweise gesperrt sind folgende Straßen:

  • Hemsbach – Balzenbach, Gemeindeverbindungsweg, (Absperrschranken, Beschilderung und Warnleuchten)
  • Meckesheim-Mönchzell – Eschelbronn: Straße „Am Mühlwald“ zwischen 19 und 6 Uhr vom Ortsrand bis zum Sportgelände (beide Richtungen)
  • K 4159: zwischen Leimen-Ochsenbach und Schatthausen (Teilstück nachts, längstens von 20 bis 7 Uhr, gesperrt)
  • Waibstadt: Alte Waibstadter Straße bzw. „verlängerte Bahnstraße“ zwischen Waibstadt und Neidenstein (zwischen 18 und 7 Uhr, nur für Anlieger frei) und Kühnbergweg (zwischen 20 und 7 Uhr, nur für Anlieger frei)