Der Landschaftserhaltungsverband Rhein-Neckar e. V. informiert
FFH-Mähwiesen im Rhein-Neckar-Kreis
(Landschaftserhaltungsverband Rhein-Neckar e. V.) Bunte Wiesen, in denen neben zahlreichen Grasarten auch viele verschiedene Blühkräuter vorkommen, wo bei jedem Schritt Heuhüpfer davonspringen, auf denen Schmetterlinge, Bienen und viele andere Tiere gedeihen können, sind wertvolle Lebensräume. Wegen ihrer großen Bedeutung für die Artenvielfalt wurden solche Flächen als sogenannte FFH-Mähwiesen nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL/Natura 2000) der EU unter Schutz gestellt. In Deutschland liegt ein Drittel dieser Flächen in ausgewiesenen FFH-Gebieten. Deren Zustand darf nicht erheblich beeinträchtigt werden. Auch nach Bundes- und Landesgesetz sind FFH-Mähwiesen geschützte Biotope. Baden-Württemberg hat als Verbreitungsschwerpunkt dieses Lebensraumtyps eine besondere Verantwortung.
Die FFH-Richtlinie und die EU-Biodiversitätsstrategie werden damit nicht eingehalten. Für Deutschland ist dies mit erheblichen Strafzahlungen im Zuge eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens verbunden. Daher hat das Umweltministerium Baden-Württemberg für jeden Land- bzw. Stadtkreis konkrete Ziele zur Aufwertung von „C-Flächen“ und zur Wiederherstellung von Verlustflächen vorgegeben.
So manchen Eigentümerinnen und Eigentümern ist nicht bewusst, dass ihre Wiesen sehr wichtig für den Artenreichtum unserer Heimat sind (gerade angesichts des Insektensterbens) und sie eine Verantwortung für den Erhalt dieser Biotope haben. Es spielt dafür keine Rolle, ob die Besitzer erwerbsmäßig Landwirtschaft betreiben oder nicht. Viele kennen den offiziellen Zustand ihrer Wiesen gar nicht. Dabei kann es sich insbesondere für Landwirte und Landwirtinnen durchaus lohnen zu wissen, wie die eigenen Flächen eingestuft sind, denn das Land hat die Fördermittel für FFH-Mähwiesen im Erhaltungszustand C erhöht, um Anreize zur Aufwertung zu schaffen. Je nach Bewirtschaftung, Lage etc. können dies 640,- € pro Hektar und mehr sein. Das Hauptförderinstrument ist FAKT.
Zur Wiederherstellung von FFH-Mähwiesen, die durch eine Intensivierung oder Änderung der Nutzung verloren gegangen sind, muss die Untere Naturschutzbehörde mit den Flächennutzenden Vereinbarungen über geeignete Maßnahmen treffen. Für die Aufwertung von FFH-Mähwiesen im Erhaltungszustand C in A oder B ist dagegen hauptsächlich der Landschaftserhaltungsverband Rhein-Neckar e. V. (LEV) Ansprechpartner. Er bespricht mit Eigentümerinnen und Eigentümern bzw. Bewirtschaftenden Möglichkeiten zur Verbesserung der Wiesen und Fördermöglichkeiten. Manchmal hilft schon eine geringe Änderung in der Bewirtschaftung wie ein anderer Mahdzeitpunkt. Wenn Potential zur Aufwertung vorhanden ist, kann mit Unterstützung des LEV eine fünfjährige LPR-Verpflichtung („Vertragsnaturschutz“) mit der Unteren Naturschutzbehörde abgeschlossen werden. Dies ist natürlich freiwillig, letztendlich entscheidet der Bewirtschafter
Im öffentlich zugänglichen Daten- und Kartendienst des Landes können Sie die FFH-Mähwiesen einsehen: https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/q/wvrzELZwoe3iOZ77yKXgo. Landwirte können dies auch im Programm FIONA.
Ihre Fragen beantworten Ihnen gerne Nadja.Salzmann (Tel. 06221 522-5384 oder Nadja.Salzmann-LEV@Rhein-Neckr-Kreis.de) oder Marion Sauler (Tel. 06221 522-5355 oder Marion.Sauler-LEV@Rhein-Neckar-Kreis.de).