Information des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis
Neuer Schutzstreifen für Radfahrende in Neckargemünd
(Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis) Auf der Wiesenbacher Straße in Neckargemünd (K 4163) ist seit dem 12. Juli 2024 ein Schutzstreifen für Radfahrende mit ergänzenden Piktogrammketten eingerichtet. Mit dem Schutzstreifen bekommen Radfahrende auf der Wiesenbacher Straße, zwischen den Einmündungen „Im Spitzerfeld“ und „An der Münzenbach“ in Fahrtrichtung Ortsmitte einen geschützten Bereich auf der Fahrbahn. Zur durchgängigen Führung wurden auf kurzen Abschnitten mit zu schmalen Fahrstreifen Piktogrammketten markiert. Diese Maßnahme stellt einen Lückenschluss im Zielnetz des Mobilitätskonzeptes Radverkehr Rhein-Neckar-Kreis dar.
Zusätzlich zu den Markierungsmaßnahmen erfolgten zur besseren Befahrbarkeit des Schutzstreifens an einzelnen Stellen Oberflächensanierungsmaßnahmen, wie beispielsweise im Bereich der Kanaldeckel. Die ca. 70.000 Euro teuren Markierungs- und Sanierungsmaßnahmen wurden in Zuständigkeit des Straßenverkehrsamtes angeordnet und vom Amt für Straßen- und Radwegebau des Rhein-Neckar-Kreises umgesetzt. Davon entfallen ca. 19.000 Euro auf die Stadt Neckargemünd.
Der Schutzstreifen ist ein am rechten Fahrbahnrand markierter Bereich. Er ist durch eine gestrichelte Linie von der Fahrspur abgegrenzt sowie mit Fahrradpiktogrammen ausgestattet. Durch die Gliederung der Fahrbahn auf gleichem Höhenniveau bekommen Radfahrende einen eigenen Nutzungsraum in der gemeinsamen Verkehrsführung und werden von anderen Verkehrsteilnehmenden besser gesehen und wahrgenommen. Es gilt das Rechtsfahrgebot für Radfahrende und der Schutzstreifen ist daher zu nutzen.
Schutzstreifen dürfen vom Kfz-Verkehr lediglich bei Bedarf überfahren werden. Der innerörtliche Überholabstand von 1,5 Meter zwischen Kfz-Fahrenden und Radfahrenden gilt grundlegend und ist somit auch bei einem Überholvorgang an einem Schutzstreifen einzuhalten. Auf Schutzstreifen ist das Halten und das Parken nicht erlaubt.