Kinderreisepass abgeschafft
Personalausweis und Reisepass rechtzeitig vor Urlaub beantragen
Seit dem 01.01.2024 ist der Kinderreisepass abgeschafft worden. Auch eine Verlängerung bzw. Aktualisierung noch gültiger Kinderreisepässe ist nicht mehr möglich. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt. Für Kinder eines jeden Alters sind somit künftig Personalausweise und/oder Reisepässe zu beantragen.
Warum wurde der Kinderreisepass abgeschafft?
Der Kinderreisepass enthält keine elektronischen Sicherheitsmerkmale und erfüllt nicht mehr den heutigen Mindestsicherheitsstandard. Dadurch ist die Gültigkeitsdauer auf ein Jahr begrenzt, was einen enormen Aufwand für Eltern und Verwaltung bedeutet. Außerdem ist die Akzeptanz in anderen Staaten eingeschränkt.
Was ist die Alternative?
Für Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) genügt der Personalausweis. Für Reisen über die Grenzen der EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass mit Chip erforderlich. Sowohl Personalausweis als auch Reisepass sind für Kinder sechs Jahre lang gültig. Die Bearbeitungsgebühren für einen Personalausweis betragen 22,80 Euro, für einen Reisepass 37,50 Euro (für unter 24-Jährige).
Last-Minute könnte innerhalb von 3 Werktagen ein Express-Reisepass (für unter 24-Jährige) beantragt und ausgestellt werden, allerdings wird in diesem Fall eine Gebühr in Höhe von 69,50 € fällig.
Bei Fragen zu den erforderlichen Unterlagen hinsichtlich der Antragstellung, steht das Bürgerbüro zu den üblichen Öffnungszeiten gerne zur Verfügung.