Lebenslagen

Symbolbild der verschiedenen Lebensabschnitte

Sie ziehen um, haben ein Kind bekommen oder wollen ihren neuen Hund anmelden? Die Lebenslagen im Serviceportal Baden-Württemberg bieten Ihnen Informationen und Hilfe zu den notwendigen Behördengängen, Formularen und sonstigen Formalitäten.

Symbolbild der verschiedenen Lebensabschnitte

Sie ziehen um, haben ein Kind bekommen oder wollen ihren neuen Hund anmelden? Die Lebenslagen im Serviceportal Baden-Württemberg bieten Ihnen Informationen und Hilfe zu den notwendigen Behördengängen, Formularen und sonstigen Formalitäten.

Hauptschulabschluss

Einen Hauptschulabschluss oder gleichwertigen Bildungsstand können Sie folgendermaßen erreichen:

  • erfolgreiche Hauptschulabschlussprüfung am Ende von
    • Klasse 9 der Hauptschule oder Werkrealschule oder Klasse 10 der Werkrealschule
    • Klasse 9 oder 10 der Gemeinschaftsschule
    • Klasse 9 Realschule
  • Versetzung in Klasse 10 der Werkrealschule
  • Versetzungszeugnis von Klasse 9 nach Klasse 10 der Realschule oder des allgemeinbildenden Gymnasiums oder des sechsjährigen beruflichen Gymnasiums oder wenn Sie von Klasse 9 nach 10 auf der Gemeinschaftsschule auf Niveau M oder E hätten versetzt werden können
  • die vorstehenden Regelungen gelten auch, wenn Sie die entsprechenden Bildungsgänge an sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) besuchen.
  • erfolgreicher Abschluss einer Berufsfachschule:
    • einjährige gewerbliche Berufsfachschule
    • einjährige hauswirtschaftliche Berufsfachschule
    • einjährige hauswirtschaftliche Förderberufsfachschule (mit Zusatzprüfung in Deutsch, Mathematik und gegebenenfalls Englisch)
    • zweijährige Berufsfachschule für Sozialpflege (Alltagsbetreuung)
  • Versetzung in das 2. Schuljahr der zweijährigen zur Fachschulreife führenden Berufsfachschule
  • erfolgreicher Abschluss einer Berufsschule
  • Bestehen einer zentralen Abschlussprüfung der Ausbildungsvorbereitung dual (AV dual) oder der Ausbildungsvorbereitung (AV) oder im Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf (VAB)
  • Bestehen einer Hauptschulabschlussprüfung für Schulfremde (Bewerbung und Zulassung ausschließlich über das für den Wohnsitz der Bewerberin oder des Bewerbers zuständige Staatliche Schulamt)

Freigabevermerk

15.11.2023; Kultusministerium Baden-Württemberg