Lebenslagen
Sie ziehen um, haben ein Kind bekommen oder wollen ihren neuen Hund anmelden? Die Lebenslagen im Serviceportal Baden-Württemberg bieten Ihnen Informationen und Hilfe zu den notwendigen Behördengängen, Formularen und sonstigen Formalitäten.
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Studienabschlüsse
Der europäische Hochschulraum bietet ein vielfältiges Studienangebot bei einer gestuften Studienstruktur und den gemeinsamen Abschlüssen Bachelor und Master.
Zum erfolgreichen Abschluss eines Studiums müssen Sie in der Regel eine Hochschulprüfung, eine staatliche oder eine kirchliche Prüfung bestehen. Als Absolventin oder Absolvent erhalten Sie je nach Studienform einen Hochschulgrad, z.B. Bachelor oder Master, ein Zeugnis beziehungsweise Zertifikat oder eine staatliche Abschlussbezeichnung.
Welcher Hochschulgrad oder welche Berufsbezeichnung nach erfolgreichem Abschluss eines Studiengangs verliehen werden kann, können Sie der entsprechenden Prüfungsordnung der Hochschule entnehmen.
Abschluss mit Hochschulgrad
- Bachelor
- Master
- Lizentiat
- Konzertexamen/Solistenexamen
- künstlerische Abschlussprüfung
- früher: Diplom, Magister (z. B. Legum, Scientarium, Theol.)
Abschluss mit staatlicher Bezeichnung
- Staatsexamen
Abschluss mit kirchlicher Bezeichnung
- kirchliche Prüfung
Anderer Abschluss
- Zeugnis
- Zertifikat
- ohne Abschlussprüfung (einige Studiengänge der freien Kunst)
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
- 28.03.2024 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg