Lebenslagen

Symbolbild der verschiedenen Lebensabschnitte

Sie ziehen um, haben ein Kind bekommen oder wollen ihren neuen Hund anmelden? Die Lebenslagen im Serviceportal Baden-Württemberg bieten Ihnen Informationen und Hilfe zu den notwendigen Behördengängen, Formularen und sonstigen Formalitäten.

Symbolbild der verschiedenen Lebensabschnitte

Sie ziehen um, haben ein Kind bekommen oder wollen ihren neuen Hund anmelden? Die Lebenslagen im Serviceportal Baden-Württemberg bieten Ihnen Informationen und Hilfe zu den notwendigen Behördengängen, Formularen und sonstigen Formalitäten.

Privatperson als Vormund

Wenn das Familiengericht eine als Vormund geeignete Person ausgewählt hat, ist diese zur Übernahme der Vormundschaft verpflichtet.

Gründe für eine Ablehnung müssen dem Familiengericht schon während des Verfahrens, also vor der Bestellung zum Vormund, vorgebracht werden.

Triftige Gründe für eine Ablehnung können sein:

  • die überwiegende Betreuung zweier oder noch mehr noch nicht schulpflichtiger Kinder
  • die Ausübung einer Vormundschaft ist auf Dauer besonders erschwert (z.B. durch die Betreuung kranker Familienmitglieder)
  • Alter (über 60 Jahre)
  • Krankheit oder Gebrechen
  • Führung mehrerer anderer Vormundschaften, Pflegschaften oder Betreuungen,
    wobei die Vormundschaft oder Pflegschaft über mehrere Geschwister nur als eine gilt

Der bestellte Vormund verpflichtet sich die Vormundschaft gewissenhaft zu führen und erhält eine Bestallungsurkunde.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium Baden-Württemberg hat ihn am 19.06.2024 freigegeben.