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Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) – Ausschreibung Jahresprogramm 2025

Blick von Mückenloch nach Dilsberg mit Wiese und Bäumen im Vordergrund

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2025 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) mit Bekanntmachung vom 31. Mai 2024 ausgeschrieben.

Das ELR

Mit dem ELR hat das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, den Flächenverbrauch weiter reduzieren, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern, dem Klimawandel begegnen sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahresprogramms 2025 ist die integrierte Strukturentwicklung. Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.
Für Neckargemünd betrifft das nur die Ortsteile Dilsberg, Mückenloch und Waldhilsbach.

Klimaschutz durch Förderzuschlag bei CO2-Speicherung

Bauen mit nachwachsenden Rohstoffen wird vor dem Hintergrund der klimatischen Veränderungen immer wichtiger und durch Förderanreize unterstützt. Außerdem soll der Vorbildcharakter z.B. das Bauen mit Holz belebt werden. Bei überwiegendem Einsatz ressourcenschonender, CO2-bindender Baustoffe wie z.B. Holz als neue wesentliche Tragwerkskonstruktion wird der Fördersatz um 5 %-Punkte erhöht. Bis auf Projekte im Förderschwerpunkt Grundversorgung können Neubauprojekte im FS ARBEITEN und WOHNEN sowie Gemeinschaftseinrichtungen im Programmjahr 2025 nur noch bei Erfüllung dieser Vorgabe gefördert werden

Wo liegen die Förderschwerpunkte?

Im Förderschwerpunkt Grundversorgung soll mit dem ELR soll die Existenz kleiner Handels-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe zur Sicherung der Grundversorgung unterstützt werden. Vor allem Dorfläden, Dorfgaststätten, Metzgereien und Bäckereien, aber auch der lokale Handwerker sind wichtige Bausteine der Grundversorgung. Zur Grundversorgung können auch Ärzte und weitere gesundheitsbezogene Angebote zählen. Dies wird im Einzelfall und je nach Bedarf abgestimmt. Es soll keine konkurrierenden Betreibe geben. Projekte, die nicht der Grundversorgung dienen, können im Förderschwerpunkt Arbeiten beantragt werden. Dort ist jedoch die Umsetzung von Neubauten ausschließlich in CO2-speichernder Bauweise zu beachten
Für den Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung wird etwa die Hälfte der zur Verfügung stehenden Mittel im Jahresprogramm 2025 eingesetzt. Im Fokus steht die Aktivierung von innerörtlichem Wohnraum durch Umnutzungen leerstehender Gebäude, Aufstockungen von Bestandsgebäuden, umfassende Modernisierungen, innerörtliche Nachverdichtungen und die Gestaltung von modellhaften kommunalen Wohnumfeldmaßnahmen Bei Anträgen zum Bau von eigengenutzten Einfamilienhäusern ist die hervorgehobene strukturelle Bedeutung zu begründen. Gefördert werden Projekte in den Ortskernen sowie den Siedlungsflächen aus den 60er-Jahren und auch aus den 70er-Jahren, sofern diese direkt an die Ortskerne oder die Siedlungsflächen der 60er-Jahre angrenzen.  Im Programmjahr wird noch mehr als bisher auf eine flächensparende Bauweise bzw. die Reduktion der überbauten Flächen durch flächensparsame Bauweise Wert gelegt. Anträge für mehrgeschossige Bauvorhaben werden daher vorrangig priorisiert.
Zur Stärkung der dezentralen Wirtschafts- und Siedlungsstruktur sollen kleine und mittlere Betriebe im Förderschwerpunkt Arbeiten unterstützt werden. Dazu gehören auch neue Organisationsformen wie Co-Working oder Kooperationen in Mehrfunktionshäusern. Für die innerörtliche Weiterentwicklung werden im Förderschwerpunkt Arbeiten vor allem die Entflechtung störender Gemengelagen in den Ortskernen gefördert. Dazu zählt beispielsweise die Verlagerung eines emissionsstarken Betriebs in ein nahegelegenes Gewerbegebiet, um die freiwerdende innerörtliche Fläche anschließend einer nachbarschaftsverträglichen Nachnutzung zuzuführen.
Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Mehrzweckhallen oder Dorfgemeinschaftshäuser) werden gefördert, wenn sie auch der Innen- und Ortskernentwicklung dienen. Die Förderung konzentriert sich auf die Modernisierung und Anpassung von Bestandsgebäuden. Die Förderung von Rathäusern und Kindergärten ist nur möglich, wenn bei den Baumaßnahmen Bestandsgebäude genutzt und diese ggf. untergeordnet ergänzt werden.

Antragsverfahren

Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten/Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten auch die privaten Projekte.
Das MLR entscheidet im Frühjahr 2025 über die Aufnahme in das ELR.
Die finale Antragsfrist ist der 30.09.2024. Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den privaten Projekten rechtzeitig vorher, bis spätestens 31.08.2024 bei der Stadtverwaltung Neckargemünd vorliegen.
Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, so wenden Sie sich an Frau Petra Holzer, Tel. 06223-804222, E-Mail: holzer@neckargemuend.de, um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen.
Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, deren bauliche Umsetzung 2025 nach der Programmentscheidung 2025 beginnt.
Weitere allgemeine Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/ oder unter Info Antragstellung bei https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Land/ELR/Seiten/ELR-Antragstellung.aspx. Bitte verwenden Sie immer nur die aktuellen Formulare.
Beratung und Unterstützung gibt es auch bei der Stabsstelle Wirtschaftsförderung, b.schaeuble@rhein-neckar-kreis.de, Telefon 06221/ 522-2501.

(Erstellt am 07. Juni 2024)