Kleinkunstpreis 2024 ausgeschrieben
Das Kultusministerium hat den Wettbewerb um den Kleinkunstpreis 2024 erneut in Kooperation mit der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg ausgeschrieben. Der Preis wendet sich an Künstlerinnen und Künstler mit Landesbezug in allen Sparten der Kleinkunst und wird in drei Hauptpreisen in Höhe von 5000 Euro vergeben. Darüber hinaus gibt es einen Förderprei in Höhe von 2000 Euro. Die Preisgelder werden gemeinsam vom Land Baden-Württemberg und der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg getragen. Zusätzlich kann seit 2010 eine Persönlichkeit aus dem Bereich der Kleinkunst in Baden-Württemberg mit einem Ehrenpreis geehrt werden. Dafür stellt die Staatliche Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg zusätzlich 5000 Euro zur Verfügung.
Eine ehrenamtliche Jury, bestehend aus Künstlerinnen und Künstlern, Kritikerinnen und Kritikern sowie Veranstalterinnen und Veranstalter, wählt die Preisträgerinnen und Preisträger aus. Die Verleihung findet im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung statt, die für den 22. Oktober 2024 in Reutlingen geplant ist.
Bewerbungsschluss ist am 30. April 2024
Informationen können über die Geschäftsstelle des Kleinkunstpreises der Landesarbeitsgemeinschaft der Kulturinitiativen und Soziokulturellen Zentren (LAKS Baden-Württemberg e.V.), Alter Schlachthof 11, 76131 Karlsruhe, E-Mail: soziokultur@laks-bw.de; Tel. 0721 47041909, bezogen werden.
Das Formular für die Bewerbung um den Kleinstkunstpreis 2024 gibt es unter Bewerbungsformular Kleinkunstpreis 2024: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de).