Geschwindigkeitsbegrenzungen und Straßensperrungen während der Amphibienwanderung

Fuß vom Gas zum Schutz wandernder Kröten und ihrer Helferinnen und Helfer

Hinweisschild Krötenwanderung am Straßenrand
Foto: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

(Landratsamt) Es ist wieder soweit: Die milde und feuchte Witterung lockt unsere heimischen Amphibien wieder aus ihrem Winterquartier. Sobald die Temperaturen in der Nacht über 5 Grad liegen und es bestenfalls noch regnet, machen sich Frösche, Kröten, Molche und Salamander wieder auf den Weg zu ihren angestammten Laichplätzen. Da sie dabei auch Straßen überqueren müssen, erreichen viele Tiere ihr Ziel nicht.
 
50 Prozent der insgesamt 21 in Deutschland lebenden Amphibienarten wurden mittlerweile als bestandsgefährdet eingestuft – schwindende Lebensräume, Dürreperioden aber auch der Straßenkehr machen ihnen zu schaffen. Um die nützlichen Tiere vor dem Verkehrstod zu bewahren, appelliert das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis deshalb an die Autofahrerinnen und Autofahrer, abends im Bereich der Wanderstrecken den Fuß vom Gaspedal zu nehmen und besonders umsichtig zu fahren.
 
Maßnahmen wie Warnleuchten und -schilder, sogenannte Geschwindigkeitstrichter (70 – 50 – 30 km), Überholverbote oder die Sperrung von ganzen Streckenabschnitten sollen dabei nicht nur die wanderlustigen Kröten schützen, sondern auch die zahlreichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, die sie einsammeln und sicher auf der anderen Fahrbahnseite wieder absetzen. Die Amphibienschützer bittet das Landratsamt außerdem, während der Sammelaktionen Warnkleidung zu tragen und die Fahrbahn nur in geringem Umfang zu betreten.

Vorsicht ist während der Amphibienwanderung auf folgenden Strecken geboten:

  • K 4101: zwischen Neckargemünd-Dilsberg und Neckargemünd-Mückenloch (Beschilderung)
  • K 4103: zwischen Neckargemünd-Neckarhäuserhof und Schönbrunn-Haag (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zwischen 19 und 6 Uhr sowie Beschilderung)
  • K 4200: zwischen Wiesenbach-Langenzell und Neckargemünd-Dilsbergerhof (Beschilderung)
  • L 532: zwischen Wiesenbach und Lobbach (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h zwischen 20 und 6 Uhr sowie Beschilderung)
  • K 4160: Bammental, nach der Ortstafel in Richtung Gauangelloch sowie in der Gegenrichtung (Beschilderung)
  • L 2311: zwischen Eberbach und Friedrichsdorf (Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h, Beschilderung und Blinkleuchten)
  • L 2311: zwischen Eberbach und Gaimühle im Bereich des Stausees (Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h zwischen 20 und 6 Uhr, Beschilderung und Blinklichter)
  • B 45: Eberbach (Gammelsbachtal), im Bereich der Fischteiche (Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h zwischen 20 und 6 Uhr sowie Beschilderung)
  • K 4138: zwischen den Ortsteilen Edingen und Neckarhausen (Geschwindigkeitsbegrenzung zwischen 20 und 6 Uhr sowie Beschilderung)
  • Gaiberg, Panoramastraße und Hauptstraße (Beschilderung)
  • L 535: Heiligkreuzsteinach, am südlichen Ortseingang (Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h zwischen 18 und 7 Uhr sowie Beschilderung)
  • L 530: zwischen Helmstadt-Bargen, Ortsteil Bargen, und Helmstadt-Bargen, Ortsteil Flinsbach, (Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h zwischen 19 und 7 Uhr, Blinkleuchten und Beschilderung)
  • B 3: zwischen Hemsbach und Laudenbach, nach den Ortstafeln aus beiden Richtungen (Beschilderung)
  • L 596: zwischen Hirschberg und Großsachsen, Höhe Ortseingang (Beschilderung und gelbe Blinkleuchten)
  • K 4250: zwischen Ketsch und Schwetzingen (Beschilderung)
  •  L 532: Lobbach zwischen Gewerbegebiet und Golfkreisel (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zwischen 19 und 6 Uhr sowie Beschilderung)
  • K 4178: zwischen Meckesheim-Mönchzell und Lobbach-Lobenfeld (Beschilderung)
  • Gemeindeverbindungsstraße zwischen Mühlhausen-Tairnbach und Dielheim-Aussiedlerhöfe (Beschilderung)
  • K 4284: Neckarbischofsheim, zwischen Ortstafel und Einmündung (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h zwischen 20 und 6 Uhr sowie Beschilderung)
  • K 4157: zwischen Nußloch und Maisbach (Beschilderung und Warnleuchte)
  •  K 4157: zwischen Nußloch-Ochsenbach und Gauangelloch (Beschilderung und Warnleuchte)
  • Rauenberg: Schlossstraße (Beschilderung)
  • Sandhausen: In der „Ostlandstraße“ und „Am Galgenbuckel“ (Beschilderung)
  • Schönau: „An der Klinge“ und „Hasselbacher Hof“ (Beschilderung)
  • L 535: Schönau, Neckarsteinacher Straße, zwischen Industriegebiet Lindenbach und Ortseingang Schönau (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zwischen 19 und 6 Uhr sowie Beschilderung)
  • Schönau-Lindenbach: oberhalb der Teichanlage und Zufahrtsstraße zum Wald (Beschilderung)
  • K 4105: zwischen Schönbrunn und Schwanheim (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zwischen 18:30 und 6 Uhr, Beschilderung und Warnleuchten)
  • Schriesheim: L 596 und L 596a zwischen Altenbach und Schriesheim und auf der L 536 (jeweils zeitlich begrenzte Geschwindigkeitsbeschränkungen zwischen 18:30 und 6 Uhr und Beschilderung) sowie Blütenweg (Wendehammer), Eichenweg (Wendehammer) und Eisengrubweg (jeweils Beschilderung)
  • L 546: St. Leon-Rot zwischen Zufahrt zum St. Leoner See und Ortseingang St. Leon-Rot (Geschwindigkeitsbeschränkung sowie Beschilderung, wenn Sammelaktionen stattfinden)
  • Waibstadt: Kappisweg (Beschilderung)
(Erstellt am 09. Februar 2024)