Landtagswahl 2016
Wahlergebnisse
Die Wahlergebnisse für Neckargemünd finden Sie hier.
Vorläufiges Wahlergebnis landesweit (644 KB)
Downloads und weiterführende Links:
- Öffentliche Bekanntmachung zur Wahl (14 KB)
- Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl am 13. März 2016 (pdf) (19 KB)
- Informationen der Landeszentrale für politische Bildung zur Landtagswahl 2016
Öffnungszeiten des Wahlamts rund um den Wahltag
Freitag, den 11. März 2016: 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Samstag, den 12 März 2016: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Sonntag, den 13. März 2016: 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Tel: 804-411 (Fr. Olbert).
Am Montag, dem 14.03.2016, bleibt das Bürgerbüro wegen der Auszählung des repräsentativen Wahlbezirks ganztägig geschlossen.
Tel.Nr. Wahlamt: 06223/804-411 (Frau Olbert)
Wichtige Infos zur Stimmabgabe und der repräsentativen Wahlstatistik
Allgemeines:
Jeder Wähler/ jede Wählerin hat nur 1 Stimme.
Bitte beachten Sie die „positive Kennzeichnung“, d.h., setzen Sie auf dem vorgedruckten Stimmzettel in einem der Kreise ein Kreuz (X).
Wahlbezirk 2 Wiesenbachertal Nord (Foyer Schulzentrum)
Zur Erstellung einer repräsentativen Landesstatistik wurden im Land verschiedene Wahlbezirke ausgewählt – in unserer Stadt betrifft dies den Wahlbezirk II Wiesenbachertal Nord. In diesem Wahlbezirk werden wahlstatistische Auszählungen nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen der Wählerinnen und Wähler durchgeführt. Hierfür werden Stimmzettel verwendet, aus denen das Geschlecht und die Geburtsjahresgruppe der Wählerinnen und Wähler zu erkennen sind; andere Stimmzettel sind nicht zugelassen.
Das Verfahren ist in § 60 in Verbindung mit § 37 Abs. 1 Satz 2 und § 38 Abs. 1 Satz 3 des Landtagswahlgesetzes in der Fassung vom 15. April 2005 (GBl. S. 384) geregelt.
Es ist sichergestellt, dass das Wahlgeheimnis nicht verletzt wird.
Für interessierte Wählerinnen und Wähler werden im Wahllokal Merkblätter der Landeswahlleiterin hierzu bereitgehalten.
Wahlbezirke 7 und 8 Dilsberg (Graf-von-Lauffen-Halle)
Auf den Wahlbenachrichtigungen zur Landtagswahl ist vermerkt, dass der Zugang zu den Wahllokalen (Wahlbezirk 307 und 308 in der Graf von Lauffen-Halle in Dilsberg) nicht behindertengerecht ist. Dies trifft nur bedingt zu. Für Behinderte gibt es durch den Bau einer Rampe im Schulhof und zur Graf von Lauffen-Halle einen schwellenfreien Zugang über die Jakob Bernhard-Straße / Schulhof, der von gehbehinderten Wählern selbstverständlich gerne genutzt werden kann. Die Zufahrt ist an diesem Tag auch entsprechend ausgeschildert. Parkmöglichkeit gibt es an diesem Tag ausnahmsweise im Schulhof oder auf den Parkflächen nach dem Wendehammer am Ende der Jakob Bernhard-Straße. Der Wahlausschuss bittet jedoch, nach der Stimmabgabe diese Parkfläche für die nachfolgenden behinderten Wähler wieder zügig zu räumen. Wähler, die nicht persönlich zur Stimmabgabe ins Wahllokal kommen können, können beim Wahlamt im Rathaus Neckargemünd, Bahnhofstr. 54, selbstverständlich noch Briefwahl beantragen.
Ergebnisse vorheriger Wahlen
Ergebnisse der Landtagswahl 2011
Ergebnisse der Landtagswahlen 2006 und 2001 (8 KB)
Gruppenauskünfte an Parteien und Wählergruppen nach dem Meldegesetz
Die Stadtverwaltung darf Parteien und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit der Landtagswahl am 13.03.2016 Auskünfte aus dem Melderegister über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und Anschriften der Mitglieder von nach Lebensalter zusammengesetzten Gruppen von Wahlberechtigten erteilen (Gruppenauskünfte).
Beispiel für solche Gruppen: Wahlberechtigte mit einem Lebensalter zwischen 30 und 39 Jahren. Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen hierbei nicht mitgeteilt werden.
Die Wahlberechtigten haben das Recht, dieser Auskunftserteilung und Datennutzung zu widersprechen.
Der Widerspruch ist – möglichst schriftlich – beim Bürgerbüro, Bahnhofstr. 54, einzulegen. Er kann nur umfassend bezüglich aller Parteien und deren Trägern von Wahlvorschlägen ausgeübt werden. Die Frist für die Wahrnehmung des Widerspruchsrechts endet am 31.07.2015. Bis zum Eingang des Widerspruchs bei der Stadtverwaltung können die oben erwähnten Melderegisterdaten des jeweiligen Wahlberechtigten zu Erteilung von Gruppenauskünften und zur Adressermittlung verwendet werden.
Rechtsgrundlage: § 34 Abs. 1 des Meldegesetzes für Baden-Württemberg.