Gebäude-Thermografie wird gefördert – bis 31.01.2025 anmelden!
Um die privaten Hausbesitzer und Gewerbetreibende bei der energetischen Sanierung ihrer Gebäude zu unterstützen, fördert die Stadt Neckargemünd in der Wintersaison 2024/25 die Erstellung von Thermografie-Aufnahmen.
Interessierte Hausbesitzer können sich ab sofort entweder telefonisch bei der AVR Energie oder per Bestellformular anmelden. Im Rahmen des Klimaschutz-Förderprogramms werden die ersten 30 Anmeldungen mit 50 Euro bezuschusst. So erhalten Geförderte das Thermografie-Paket für nur 99 Euro. Mit der Abgabe des Bestellformulars – hier zum herunterladen (486 KB) – erfolgt automatisch auch die Beantragung der Förderung.
Vorteile der Infrarotthermografie
- Aufdecken von Wärmeverlusten und Wärmebrücken
- Erkennen von Durchfeuchtungen/Leckagen
- Ursachenforschung Schimmelbildung
- Aufzeigen von undichten Fenstern und Türen
- Energetischer Ist-Zustand Ihres Hauses
- Dokumentation von mangelhaften Handwerksleistungen (Bsp. Gebäudedämmung, Dach und Wintergarten)
- Wertvolle Hinweise zur Beseitigung von Wärmeverlusten
Ihr Thermografie-Paket
- Mindestens sechs Außenaufnahmen Ihres Hauses mit einer Infrarotkamera
- Erläuterungen zu Ihren Infrarotbildern
- Tipps zur Behebung möglicher Schwachstellen
- Hinweise für Gebäudeeigentümer zur Erfüllung der aktuell gesetzlichen Vorgaben
Wer wird gefördert?
Juristische und natürliche Personen, die Eigentümer/-innen, Pächter/-innen oder Mieter/-innen der Gebäude sind, bei denen die Gebäudethermografie durchgeführt werden soll
Pächter/-innen oder Mieter/-innen benötigen die schriftliche Einverständniserklärung des/der Eigentümers-/in zur Durchführung der Gebäude-Thermografie. Diese ist dem Bestellformular beizufügen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung beträgt pauschal 50 Euro pro durchgeführte Thermografie.
Antragsverfahren
Für Thermografie-Aufnahmen von der AVR Energie GmbH ist die Abgabe des ausgefüllten Bestellformulars bei den Klimaschutzbeauftragten der Stadt Neckargemünd ausreichend. Die Daten werden an die AVR weitergeleitet. Die weitere Bearbeitung und Rechnungsstellung erfolgt durch die AVR Energie GmbH. Der Förderbetrag wird automatisch vom Rechnungsbetrag abgezogen.
Bitte senden Sie das folgende Bestellformular an:
info@avr-energie.de oder AVR Energie GmbH, Dietmar-Hopp-Str. 8 in 74889 Sinsheim
oder
Klimaschutz-im-GVV@Neckargemuend.de oder Stadt Neckargemünd, FB 1 - Klimaschutz, Bahnhofstraße 54, 69151 Neckargemünd oder per Fax an 06223/804-9198.
Wo müssen die Anträge eingereicht werden?
Anträge auf Zuwendung können ausschließlich schriftlich eingereicht werden. Es werden ausschließlich Anträge angenommen die vollständig und widerspruchsfrei sind. Erfüllen Anträge diese Anforderungen nicht werden diese zurückgestellt, bis der Antragssteller diese erfolgreich nachgebessert hat. Förderungen werden nur gewährt, wenn die Mittel im jeweiligen Förderschwerpunkt noch zur Verfügung stehen.
Die Aufnahmen müssen bei niedrigen Außentemperaturen, also in den Wintermonaten, erstellt werden. Der Anmeldezeitraum bei der AVR ist daher bis zum 31.01.2025 befristet, direkt anschließend werden die Thermografie-Aufnahmen durchgeführt.
Klimaschutzbeauftragte